Donnerstag23. Oktober 2025

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Es ist drei Uhr, wir schließen!

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Die Zeitung l’Avenir meldete am Freitag, dass der belgische Kassationshof den Einspruch eines Barbesitzers aus Aubange (B) zurückgewiesen hat, der gegen die frühe Schließzeit der Bars vorgehen wollte.

Schlechte Nachrichten für alle Luxemburger die von den längeren Öffnungszeiten der Cafés in Belgien profitieren wollen. Am 26. Juni hatte die Gemeinde Aubange ein neues Polizeireglement vorgestellt, das unter anderem den Barbesitzern verbietet an Werktagen länger als ein Uhr und am Wochenenden länger als drei Uhr geöffnet zu sein. Die Barbetreiber hatten jedoch die Möglichkeit, Einspruch gegen diese Entscheidung einzureichen.

Vor Ablauf der Frist sei jedoch kein Einwand eingegangen, so der Bürgermeister von Aubange, Jean-Paul Dondelinger am 20. September der Zeitung l‘Avenir. Damit sei die neue Regelung rechtskräftig. Am folgenden Wochenende wurden dann sofort mehrere Café-Betreiber kostenpflichtig verwarnt.

Unmut führte zum Rekurs

Der Unmut bei den „Cafetiers“ stieg. Am 7. Oktober reichte einer von ihnen Beschwerde gegen das neue Reglement ein. Jedoch zu spät, da das Reglement schon offiziell aushing. Der anschließende Rekurs vor dem Kassationshof brachte auch nichts. Die Richter erklärten die Anfrage für unzulässig.

An verschiedenen Anlässen wird jedoch eine Ausnahme gewährt, zum Beispiel am Nationalfeiertag oder am Weihnachtsvorabend. Barbesitzer, die nicht an den vorgeschriebenen Zeiten die Türen schließen, können mit einer Geldstrafe von bis zu 250 Euro belangt werden. Sie können auch ihre Zulassung verlieren.

tageblatt.lu