Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg sieht darin eine Verletzung des Datenschutzes und einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre. Er erklärte die entsprechende EU-Verordnung daher am Dienstag für ungültig.
Die Veröffentlichung der Subventionsempfänger war seit anderthalb Jahren Pflicht aller Mitgliedsstaaten. Jeweils im März wurden die Listen bekannt gegeben. Es werde nun geprüft, wie die entsprechenden Verordnungen geändert werden könnten, um die Transparenz auch künftig sicherzustellen, sagte ein Kommissionssprecher in Brüssel.
Die Entscheidung aus Luxemburg gilt nur für natürliche Personen. Was Unternehmen aus Brüssel kassieren, darf auch weiterhin veröffentlicht werden.
dapd
De Maart
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