Autofahrer sind ab Samstag per Gesetz verpflichtet, bei Schnee und Eis Winterreifen an ihren Fahrzeugen zu montieren. Die Winterreifenpflicht wurde am Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat damit offiziell in Kraft.
Als Winterreifen werden alle mit „M+S“ (Matsch und Schnee) gekennzeichneten Reifen. Aber auch die sogenannten Ganzjahresreifen sind laut Bundesverkehrsministerium erlaubt. Besitzer von geparkten Autos mit Sommerreifen werden nicht verwarnt.
80 Euro Bußgeld
Parallel verdoppeln sich die Bußgelder für Fahrer, die bei winterlichen Wetterverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs sind. Sie müssen 80 anstatt den bisherigen 40 Euro zahlen. Auch wird ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei abgezogen.
Die neue Winterreifenpflicht gilt auch für Mietfahrzeuge . Wenn das Fahrzeug trotz einer entsprechenden Vorabbuchung nicht mit Winterreifen ausgestattet ist, kann der Kunde die Annahme verweigern, betont der ADAC.
Busse und Lastwagen müssen laut Gesetz nur auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen.
tageblatt.lu
		    		
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