Wie es mit der medizinischen und pharmazeutischen Fürsorge im Schrassiger Gefängnis aussehe, wollte der ADR-Abgeordnete Jean Colombera in einer parlamentarischen Anfrage an den Gesundheitsminister wissen.
Medizin im Gefängnis
Die gesundheitliche Versorgung im „Centre pénitentier“ im Jahre 2009, das waren:
o 13.343 Behandlungen durch einen Krankenpfleger
o 5.216 Konsultationen eines Generalisten
o 2.067 zahnärztliche Behandlungen
o 594 heilgymnastische Behandlungen
o 346 Mal wurde ein Spezialist zu Rate gezogen
o 640 Behandlungen außerhalb der Haftanstalt
In ihrer Antwort weisen die beiden Minister auf das Abkommen zwischen der Gefängnisverwaltung und dem „Centre hospitalier de Luxembourg“ (CHL) hin, welches die medizinische Versorgung in Schrassig regelt. Darin stehe, dass täglich ein Arzt – Internist oder Generalist – sechs bis sieben Stunden am Tag in der Haftanstalt anwesend sein muss.
In der Praxis sehe das so aus, dass ein Arzt wochentags ab halb neun Uhr morgens für Konsultationen zu Verfügung stehe, und so lange bleibe, bis alle Insassen, die sich für die Sprechstunde angemeldet hatten, empfangen worden sind. Die minimale Präsenz der Mediziner betrage in der Regel vier Stunden, außer es hätte sich niemand für einen Arztbesuch angemeldet.
In der Praxis hängt die Dauer der Präsenz vom Schwierigkeitsgrad der einzelnen Fälle ab. Tagtäglich untersuche der Anstaltsarzt etwa 23 Gefangene; 2009 waren es 5.216 Konsultation, die Sprechstunden der Spezialisten nicht mitgerechnet. Die Fachärzte werden auf Antrag des Generalisten hinzugerufen.
Praktisch schon ein Referenzarzt
Im dem konkreten Fall der Schrassiger Haftanstalt, spiele der Allgemeinarzt schon heute die Rolle des Referenzarztes, so wie er in der Gesundheitsreform vorgesehen ist: Er koordiniert die gesundheitliche Fürsorge seiner Patienten und nutzt dabei die Strukturen des CHL.
Die Krankenstation der Haftanstalt funktioniert 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche.
Auch nachts sei ein Krankenpfleger anwesend; ein Aufseher begleite ihn, falls er einen Häftling besuchen muss. Falls notwendig kann ein zweiter Sicherheitsbeamter angefordert werden. Für besondere Fälle gebe es in Schrassig keine gepolsterte Zellen. In Notfällen wird der SAMU benachrichtigt.
Die Aufbewahrung und Herausgabe der Medikamente steht unter der Aufsicht des Anstalts-Apothekers. Medikamente werden zudem nur in Einzeldosen an die Häftlinge vergeben.
Insgesamt kostet die medizinische Fürsorge im Gefängnis den Staat im kommenden Jahr rund 6,7 Millionen Euro. Die Aufstockung der Mittel gegenüber dem Haushalt 2010 sei vor allem auf steigenden Personalkosten zurückzuführen.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können