Samstag15. November 2025

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Sippenhaftung

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Wie man zur Flüchtlingsproblematik steht, ist eine Sache; wie man Menschen behandelt, die sich in Luxemburg aufhalten, eine andere.

Herauszufinden, ob Flüchtlinge ein Recht auf Asyl haben oder nicht, ist Aufgabe der Genehmigungsprozedur. Dass die Regierung sich bemüht, mit allen möglichen Mitteln den Flüchtlingsstrom zu bremsen, bestätigte Immigrationsminister Nicolas Schmit am Dienstag. Er setzt vor allem auf Information im Herkunftsland.

Der Weg, den das Integrationsministerium in Sachen Abschreckung aber gehen will, lässt tief blicken. Asylbewerbern in Zukunft 25 Euro Taschengeld pro Monat zuzugestehen, ist lächerlich. Eine Familie kollektiv mit dem Entzug der Sozialhilfe zu bestrafen, wenn einer sich was zuschulden kommen lässt, ist traurig. Es erinnert an Länder, wo Sippenhaft und Sippenhaftung üblich waren oder sind: Jedes Mitglied der Sippe musste für ein Vergehen eines anderen Mitglieds mithaften.

Tritt die Verordnung wie geplant in Kraft, wäre dies skandalös und hätte mit Menschenrechten wenig am Hut. Das Sahnehäubchen auf der geplanten Verordnung ist, dass sich Asylbewerber noch etwas Geld hinzuverdienen dürfen: zwei Euro die Stunde. Billiger sind nur Sklaven. Die zu leistende „Gemeinschaftsarbeit“ sei aber keine Arbeit im eigentlichen Sinne. Stimmt: Für zwei Euro würde ein Luxemburger keinen Finger krumm machen.