Ruf in die Wüste

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Was tun, wenn der Anwalt keinen Aufschluss über den Fortgang eines Dossiers gibt, wenn der Arzt nicht für einen vermeintlichen oder echten Kunstfehler geradestehen will, wenn der Gerichtsvollzieher seine Kompetenzen überschreitet?

Klagen wird teuer und ist aufwendig. Warum also nicht die Selbstregulierungsgremien der liberalen Berufsverbände wie etwa das „Collège médical“, den „Conseil de l’Ordre des avocats“, die „Chambre des huissiers“ oder die „Chambre des notaires“ mit dem Streitfall befassen?

Ombudsmann Marc Fischbach weiß, warum nicht.

Mehrmals wöchentlich sei er mit Fällen konfrontiert, bei denen Bürger versuchen, ihr Recht bei ihm einzufordern, nachdem die oben genannten Gremien auf Beschwerden entweder überhaupt nicht reagierten oder lediglich knappe und abweisend formulierte Antworten liefern.

Das System der Selbstkontrolle liberaler Berufe, ein Relikt aus der juristischen Landschaft des 19. Jahrhunderts, so Fischbach, genüge einfach nicht, um die Bürger ausreichend zu schützen.

Anders ausgedrückt und vom Volksmund längst erkannt: „Eng Kréi pickt där anerer keen A aus.“