Ein Erfolg, kein Erfolg

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Aufgrund der neuesten Statec-Zahlen zu den Personen, die seit 2009 die Luxemburger Staatsbürgerschaft erlangt haben, kann man den Eindruck bekommen, dass die Einführung der sogenannten doppelten Staatsbürgerschaft durchaus als Erfolg gewertet werden kann.

Aber ist dieser Erfolg wirklich einer?

Ja und nein.

Ja, weil, glaubt man den Zahlen des Statistischen Amtes, zahlreiche Menschen von der Neuregelung Gebrauch gemacht haben. Ja, weil durch die hiermit einhergehende zahlenmäßige Steigerung der potenziellen Wählerschaft auch das demokratische System gestärkt wird und die Legitimierung von Parlament und Regierung dadurch steigt.

Nein, weil das Gesetz, das auch und vor allem von der Regierung gerne als Errungenschaft ihrer erfolgreichen Immigrationspolitik dargestellt wird, aufgrund der sehr restriktiven Regelung in Sachen Aufenthaltsdauer und Sprachkenntnissen und trotz zahlreicher Dispensen immer noch eine große Anzahl von Personen der Möglichkeit beraubt, in den Genuss der – für eine gelungene Integration nicht unabdingbaren, aber punktuell auch nicht unwichtigen – luxemburgischen Staatsbürgerschaft zu kommen.

Die zum teil begrüßenswerten Zahlen können demnach nicht darüber hinwegtäuschen, dass das hiesige Staatsbürgerrecht nicht dem eines weltoffenen, toleranten und vor allem demokratischen Staates entspricht.