Scheibchenweise

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Wieder ein Stück Trennung erreicht.

Spricht man mit ausländischen Vertretern von Religionen, so kommen diese aus dem Staunen nicht heraus ob des Umgangs des Luxemburger Staates mit den Glaubensgemeinschaften.

Nicht, dass sie nicht verstünden, wieso der Staat sich im 21. Jahrhundert von der anachronistischen Bindung zu Mystikern verabschieden möchte; nein, sie verstehen nicht, wieso diese so lange halten konnte.

Es wird selbst in katholischen Kreisen (wohlgemerkt außerhalb der Grenzen des kleinen Großherzogtums) nicht verstanden, wie sich die religiösen Gemeinschaften in eine solche Abhängigkeit von staatlichen Geldern begeben konnten und daran festzuhalten versuchen und so eine institutionalisierte Unfreiheit quasi akzeptieren.

Diese Sichtweise, die zweifellos auch den Vatikan bei seiner unterstützenden Position zu den Trennungsgesprächen motivierte, ist den meisten Vertretern der luxemburgischen katholischen Kirche fremd. Dass das Bistum das Abkommen zur Trennung von Staat und Kirche mittrug (wohl auch aus Angst vor der schließlich nicht gestellten Referendumsfrage zu eben dieser Trennung), gefällt vielen in Gottes Fußvolk wenig.

Nicht nur, dass es quasi zu einer Revolte der Schäflein kam und „Fir de choix“ unkontrolliert Kinder zu Hausierern umfunktionierte; jetzt hat das Bistum es offensichtlich nicht leicht, die Lokalfürsten der Kirchenfabriken in den Griff zu bekommen. Die ehrenwerten „Fabrikarbeiter“, die sich dran gewöhnt hatten, jährlich ihre Bedürfnisse an die Gemeinden zu melden, die daraufhin prompt, weil gezwungenermaßen, den kommunalen Säckel öffneten, tun sich offensichtlich schwer damit, dass dem künftig nicht mehr so sein wird. Zurzeit läuft eine – nicht einfache – Bestandsaufnahme. Bei vielen Kirchengebäuden ist nicht klar, in wessen Besitz die Gemäuer letztendlich sind, Dokumente fehlen … Jahrzehnte- bis jahrhundertelang gab es ja keinerlei Bedürfnis, nach solcherlei Papieren zu suchen, die „Kirche“ gehörte der „Kirche“, das schien allen klar.

Dass der einzurichtende „Fonds“, mit dem die Gebäude künftig in Schuss gehalten werden sollen, nur für einen Teil der ohnehin oft leer stehenden Bauten ausreichen wird, wird zur Konsequenz haben, dass viele der imposanten Häuser mit Turm einer neuen Nutzung zugeführt werden können. Von Kulturzentrum, Musiksaal, Bibliothek bis zur Gaststätte oder Diskothek wird vieles möglich sein.

Inzwischen hat das Parlament den Religionsgemeinschaften jährliche Zuschüsse bewilligt, die von125.000 Euro pro Jahr für die Anglikaner bis zu 6,750 Millionen pro Jahr für die Katholiken reichen. Dies bedeutet allerdings nicht, wie unlängst oft behauptet wurde, dass etwa für die katholische Kirche nur mehr 6,7 statt bislang über 25 Millionen (allein für die Bezahlung des Kirchenpersonals und der Religionslehrer) ausgegeben werden. Die 6,7 Millionen erhält die Kirche zusätzlich zu den laufenden Staatsbeamtengehältern ihrer Pfarrer. Nur dürfen sie nun keine neuen mehr im Statut der Staatsdiener einstellen.

Das Abnabeln der Kirche vom Staat dauert lange, vielen zu lange …