/ Begrüßenswert

Der gute „Code d’instruction criminelle“ hat ausgedient, es lebe der neue „Code de procédure pénale“. Nun ist mit einer Namensänderung noch nicht alles getan. Sie stellt jedoch eine Zäsur dar. Die Luxemburger Strafprozessordnung wird durch die Reform modernisiert.
skennerknecht@tageblatt.lu
Das Recht auf Information wird über die ganze Verfahrensdauer gewährleistet, von der Voruntersuchung bis hin zum eigentlichen Prozess und für die Opfer sogar darüber hinaus. Dies stärkt vor allen Dingen die Position der Anwälte.
Luxemburg geht mit der Reform weit über das hinaus, was bisher hierzulande üblich war. Dass dabei auch die Gefahr von prozeduralen Kleinkriegen in Kauf genommen wird, zeugt davon, dass der Gesetzgeber und alle, die in die Ausarbeitung der neuen Texte eingebunden waren, bereit sind, Prinzipien wie Fairness vor eigener Bequemlichkeit gelten zu lassen. Das gilt ganz besonders für das neue Recht auf die Übersetzung von Texten oder das Dolmetschen bei Befragungen.
Luxemburg geht neue Wege, die zudem den demografischen Besonderheiten des Landes Rechnung tragen. Dass die Kosten für Text-Übersetzungen oder das Dolmetschen bei Strafprozessen künftig nicht mehr als Gerichtskosten gelten, ist innovativ.
Dass auch Luxemburger in den Genuss dieser Maßnahme kommen können, wenn sie die französische Juristensprache z.B. nicht verstehen, ist, wie die ganze Reform, mehr als begrüßenswert.
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