Die Verteidiger verwiesen zugleich auf finanzielle Probleme ihres in der Schweiz unter Hausarrest stehenden Mandaten, der dort keine Erwerbsmöglichkeiten habe.
Der Prozess gegen Polanski begann vor mehr als 30 Jahren. Der Regisseur („Chinatown) gestand damals den sexuellen Missbrauch eines 13-jährigen Mädchens und saß 42 Tage in Haft, entzog sich 1978 aber dem weiteren Verfahren durch Flucht ins Ausland.
Im September 2009 wurde er aufgrund eines US-Haftbefehls bei der Einreise in die Schweiz festgenommen. Seine Anwälte versuchen eine Auslieferung des 76-Jährigen in die USA zu verhindern und machten zuletzt geltend, es gebe Hinweise auf ein Fehlverhalten des in den 70er Jahren mit dem Fall befassten Richters.
AP
De Maart
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