Ein Gericht in Paris verurteilte die Zeitung „Le Journal du Dimanche“ zur Zahlung von 3.000 Euro, weil das Blatt ein Foto abgedruckt hatte, auf dem Polanski hinter einem Vorhang seines Schweizer Chalets hervorlugt. Der Anwalt der Zeitung, Christophe Bigot, will das Urteil anfechten. Das Foto sei eine treffende Illustration des Hausarrests, der international Aufsehen erregt hatte. Polanski war auf Grundlage eines US-Haftbefehls wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen im Jahr 1977 in Gewahrsam genommen worden.
Überdies müssen zwei Zeitschriften, die Fotos von Polanskis Frau und seinen Kindern veröffentlicht hatten, insgesamt 6.500 Euro Schadensersatz zahlen. Bereits am Freitag war die Zeitung „Le Parisien“ zur Zahlung von 3.000 Euro verurteilt worden. Polanski und seine Frau hatten in ihren Klagen gegen französische Medien insgesamt 150.000 Euro Schadensersatz gefordert.
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