Die zuständige Strafkammer will aber erst nächste Woche darüber entscheiden, so dass der 51-jährige Schweizer vorerst in Untersuchungshaft bleiben muss. Dort sitzt er seit dem 20. März.Siehe auch:
Anklage gegen Kachelmann erhoben
Birkenstock begründet seinen Antrag auf Freilassung Kachelmanns unter anderem mit dem aussagepsychologischen Gutachten, das inzwischen vorliegt. Das von der Psychologin Luise Greuel im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellte Gutachten kommt laut „Spiegel“ zu dem Schluss, dass die Schilderung der Vergewaltigung durch die Exfreundin Kachelmanns „nicht die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz“ erfüllt.
Zweifel gibt es dem Bericht zufolge aber auch daran, ob die Verletzungen der 36-jährigen Frau wirklich von einer Vergewaltigung stammen.
Die Staatsanwaltschaft teilte am Montag mit, sie halte an den Tatvorwürfen gegen Kachelmann fest.
(apn)
De Maart

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