Montag20. Oktober 2025

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Ex-Freundin Kachelmanns bleibt bei ihrer Aussage

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Die Ex-Freundin des Wettermoderators Jörg Kachelmann hat vor dem Landgericht Mannheim an ihrer Aussage festgehalten, von ihrem langjährigen Freund im Februar 2010 vergewaltigt worden zu sein. Das sagte die Verteidigerin Kachelmanns, Andrea Combé, am Montag.

Damit steht in dem Vergewaltigungsprozess weiter Aussage gegen Aussage. Der 52-jährige Wetterexperte bestreitet die Tat. Die 37-jährige Radiomoderatorin wurde am Montag noch einmal vom Gericht und anschließend von der Staatsanwaltschaft befragt. Am kommenden Mittwoch werden die Gutachter und die Verteidiger Kachelmanns ihre Fragen an die Hauptbelastungszeugin stellen.
Die langjährige Freundin Kachelmanns steht dann am vierten Tag im Zeugenstand. Wie die Verteidiger Kachelmanns bestätigen, war die Befragung der Zeugin durch das Gericht außergewöhnlich ausführlich.

Als sie am Montag zusammen mit ihrem Anwalt ins Gerichtsgebäude fuhr, hielt sie das Buch mit dem beziehungsreichen Titel „Der Soziopath von nebenan“ vors Gesicht. Die amerikanische Psychologin Martha Stout beschreibt darin den Typus eines nach außen netten freundlichen Menschen, der in Wahrheit völlig gefühlskalt ist. Zu Beginn des 12. Verhandlungstages wurde die These von früheren Selbstversuchen der Ex-Freundin mit blauen Flecken deutlich relativiert.
Die Strafkammer gab am Montag ein neues Untersuchungsergebnis zu den Verletzungsfotos bekannt, die auf dem Computer von Kachelmanns Ex-Freundin gefunden wurden.

Zwei der Fotos zeigen blaue Flecke an ihren Oberschenkeln. Die Aufnahmen entstanden ein Jahr vor der angeblichen Tat und wurden von einem inzwischen als befangen abgelehnten Gutachter Kachelmanns als Selbststudie der Ex-Freundin gedeutet. Sie habe mit zeitlich versetzten Aufnahmen höchstwahrscheinlich herausfinden wollen, wie sich Hämatome entwickeln.
Da auch nach der angeblichen Vergewaltigung blaue Flecke an ihren Oberschenkeln waren, interpretierte der Kachelmann-Gutachter die früheren Fotos als Experiment. Die beiden Aufnahmen entstanden jedoch im Abstand von rund 30 Sekunden, wie sich jetzt herausstellte.

Zeitstudien über die Entwicklung von Hämatomen scheiden damit aus. Die Strafkammer hatte bereits vor einigen Wochen gerügt, dass der Gutachter Bernd Brinkmann die sado-masochistischen Sexualpraktiken nicht als Entstehungsgrund für die Fotos in Betracht gezogen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte unter anderem deshalb seine Neutralität in Zweifel gezogen und mit Erfolg einen Befangenheitsantrag gestellt.

dapd