Mittwoch29. Oktober 2025

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„Closer“ wegen Gayet-Affäre erneut verurteilt

„Closer“ wegen Gayet-Affäre erneut verurteilt

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Das Parister Magazin Closer ist zum zweiten Mal verurteilt worden. Es hatte ein Foto der Hollande-Geliebten Julie Gayet veröffentlicht. Auch ein Paparazzo wurde verurteilt.

Die Enthüllung der Liebesaffäre von Frankreichs Staatschef François Hollande mit einer Schauspielerin sorgte im Januar weltweit für Schlagzeilen – jetzt ist das Klatschmagazin „Closer“ wegen seiner Indiskretion zum zweiten Mal verurteilt worden. Wegen der Veröffentlichung eines Fotos der Hollande-Geliebten Julie Gayet verhängte ein Gericht gegen zwei „Closer“-Verantwortliche am Dienstag allerdings nur Geldstrafen auf Bewährung. Auch ein Paparazzo wurde verurteilt.

„Closer“ hatte am 17. Januar ein Foto von Gayet abgedruckt, das die heute 42-jährige Schauspielerin in einem Auto zeigt. Bildunterschrift: „In diesem weißen Citroën fährt Julie Gayet zu ihren Treffen mit dem Präsidenten.“ Das Magazin hatte die Liebesaffäre zwischen Hollande und Gayet schon eine Woche vorher publik gemacht – und sich den Zorn des französischen Staatschefs und der Schauspielerin zugezogen.

In der französischen Rechtsprechung wird das Innere eines Autos als privater und nicht als öffentlicher Raum eingestuft. Das Strafgericht von Nanterre bei Paris verhängte daher am Dienstag Geldstrafen von jeweils 3000 Euro auf Bewährung gegen „Closer“-Redaktionschefin Laurence Pieau und die Chefin des Verlags Mondadori Magazines France, Carmine Perna. Mondadori gibt „Closer“ heraus.

„Das ist eine wichtige Entscheidung“, zeigte sich Gayets Anwalt Jean Ennochi über das Urteil erfreut. „Es ist das erste Mal, dass die Leiterinnen von ‚Closer‘ in der Angelegenheit von einem Strafgericht verurteilt wurden. Das wird in ihrem Vorstrafenregister auftauchen.“ Pieau und Perna wollten sich nicht zu dem Urteil äußern.

Paparazzo zu 1000 Euro auf Bewährung verurteilt

Der Paparazzo Laurent Viers wurde für schuldig befunden, das Gayet-Foto geschossen zu haben. Gegen ihn verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 1000 Euro auf Bewährung. Gayet hatte Viers als den Paparazzo identifiziert, der sie Anfang Januar bei einer Autofahrt verfolgt hatte. „Ich bin ihn nicht losgeworden“, sagte sie den Ermittlern und beklagte eine wahre „Verfolgungsjagd“. Eine Handy-Ortung zeigte zudem, dass sich Viers am fraglichen Tag in der Nähe der Schauspielerin befunden hatte. Viers räumte vor Gericht nur ein, die Schauspielerin verfolgt zu haben, „um Informationen zu bekommen“. Das Foto habe er aber nicht geschossen.

Es ist bereits der zweite Schuldspruch gegen „Closer“ wegen der Enthüllung der Liebesaffäre zwischen Hollande und Gayet: Ende März wurde das Magazin wegen Verletzung von Gayets Privatsphäre in einem Zivilprozess zur Zahlung von 15.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Auch das war eine Strafe, die das Magazin leicht verschmerzen konnte: Die Enthüllungsgeschichte hatte dem Magazin einen reißenden Absatz und große Aufmerksamkeit beschert.

Hollande hat den „Closer“-Bericht nie dementiert, sich aber auch nicht öffentlich zu Gayet geäußert. Auf rechtliche Schritte gegen das Klatschmagazin verzichtete Frankreichs Staatschef. Rund zwei Wochen nach der „Closer“-Enthüllung trennte er sich von seiner langjährigen Partnerin Valérie Trierweiler. Zum Stand seiner Beziehung zu Gayet wurde offiziell nichts bekannt