Am Sonntag schreibt die Polizei in ihrem Bericht: Man habe in der Nacht in Tetingen die Leiche einer 48-jährigen Frau gefunden. Zuvor waren die Beamten gegen 3.30 Uhr in Luxemburg-Stadt auf den Ehemann getroffen, der „angab, seine Ehefrau kurz zuvor getötet zu haben“. Daraufhin seien Polizisten zur Wohnung des Paares geeilt, wo sie die 48-jährige Frau leblos auffanden. Der 61-jährige mutmaßliche Täter wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft festgenommen. Dabei handele es sich um den Ehemann, wie die Polizei dem Tageblatt bestätigt.
Im Pressebereich der Polizeiwebseite findet sich gleich daneben folgende Meldung: Eine Frau habe sich am Samstag wegen häuslicher Gewalt an die Polizei gewandt. Sie gab an, dass ihr Partner sie einige Tage zuvor mit einer Schusswaffe geschlagen und ihr mit dem Tod gedroht hat. Die Polizei konnte den Mann vor dem Haus des Paares stellen. „Auf Anordnung des Untersuchungsrichters wurde er festgenommen.“ Bei der Hausdurchsuchung konnten mehrere Waffen sichergestellt und beschlagnahmt werden.
Fälle wie diese sind – auch in Luxemburg – keine Einzelschicksale. 2023 wurden laut einer Schätzung der Vereinten Nationen weltweit 51.100 Mädchen und Frauen von Verwandten oder männlichen Partnern getötet. Das gesamte Ausmaß an Femiziden sei jedoch noch größer, hieß es in einer Studie des UN-Büros für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) und der UN-Frauenorganisation UN Women. Denn zu Tötungen außerhalb des privaten Umfeldes lägen keine ausreichenden Daten vor.
Das gilt auch für Luxemburg. Denn hier sind Femizide nämlich kein Straftatbestand, kritisierte unsere Redakteurin Isabel Spigarelli jüngst in ihrem Leitartikel. „In Kriminalstatistiken werden sie (noch) nicht separat erfasst. Daten gibt es also keine, weswegen Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) bei der Debatte zu bedenken gab: Jedes Dossier müsse jetzt einzeln hervorgekramt und darauf untersucht werden, ob der Mord an der Frau aufgrund ihres Geschlechts begangen wurde. Ist mühsam, könnten sich die zuständigen Behörden jedoch sparen, würden Femizide endlich als solche anerkannt und erfasst. Zwar gilt u.a. geschlechtsspezifische Gewalt seit 2022 als erschwerender Straftatbestand, doch wurde diese Gesetzeserweiterung bisher kein einziges Mal angewandt.“
Doch darf nicht erst hingeschaut werden, wenn eine Frau gestorben ist oder ihr mit dem Tod gedroht wird. Eine von drei Frauen in Europa erfährt in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt. Die Statistiken zu geschlechtsspezifischer Gewalt sind erdrückend. Wie grausam häusliche Gewalt sein kann, haben erst im November zwei Frauen dem Tageblatt geschildert.
In Luxemburg soll es nun einen nationalen Aktionsplan gegen geschlechtsspezifische Gewalt geben. Dieser wurde Ende Januar angekündigt. Als dringenden ersten Schritt hat sich das Ministerium zum Ziel gesetzt, eine zentrale nationale Anlaufstelle für alle Opfer von Gewalt zu schaffen. „Das gibt es in anderen Ländern, in Luxemburg gibt es das noch nicht“, sagt Gleichstellungsministerin Yuriko Backes. Die Zeit dafür ist schon lange reif.
Exzellenter, wichtiger Artikel Frau Oé. Ihnen und ihrer Kollegin Frau Spigarelli gebührt mein aufrichtiger Dank für ihren Einsatz!
Die Politik ist in der Tat gefordert sofort und entschieden zu handeln! Es gilt insbesondere auch, die in der Petition 3409 erhobenen Forderungen zeitnah in die Gesetzgebung einfliessen zu lassen.
Frau Ministerin Backes, Sie geniessen derzeit einen Vertrauensvorschuss! Bitte handeln Sie sofort und enttäuschen Sie uns nicht.
Et méngt een ower se wären all vum Lämmes gebass. Traureg!