Donnerstag18. Dezember 2025

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Gefahr auf der AutobahnWie man sich bei Geisterfahrten richtig verhält

Gefahr auf der Autobahn / Wie man sich bei Geisterfahrten richtig verhält
Beschilderung und Straßenmarkierungen sollen verhindern, dass Verkehrsteilnehmer einen Autobahnzubringer in die falsche Richtung befahren Symbolfoto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

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Geisterfahrer bringen sich und andere in Lebensgefahr. Wie gefährlich solche Situationen tatsächlich sind, hat erst kürzlich wieder ein Vorfall gezeigt, bei dem ein Musiker ums Leben kam. Wie Luxemburg vorbeugt – und wie man sich als Verkehrsteilnehmer schützen kann.

Ein Albtraum für alle Verkehrsteilnehmer: Ein Fahrzeug ist in falscher Richtung auf der Autobahn unterwegs. Solche Vorfälle ereignen sich leider immer wieder – mit oft tragischen Folgen. Erst kürzlich verlor der 42-jährige Musiker Pascal vu Wooltz bei einem Zusammenstoß mit einem Geisterfahrer sein Leben. Das Tageblatt hat bei der Polizei, dem Transportministerium und dem Automobil-Club Luxemburg (ACL) nachgefragt, wie man sich in einer solchen Situation verhalten soll – und was getan wird, um solche Fälle zu verhindern.

„Die vorhandenen Maßnahmen sind so ausgerichtet, dass es fast nicht möglich ist, den falschen Weg zu nehmen, es sei denn, man möchte das explizit beziehungsweise befindet sich in einem Zustand, in dem man nicht mehr empfänglich für Hinweise ist“, sagt das Transportministerium auf Nachfrage des Tageblatt.

Alle Autobahnzubringer seien deutlich beschildert und mit Straßenmarkierungen versehen, um Verwirrung zu vermeiden. Diese Beschilderungen würden regelmäßig überprüft. Luxemburgs Tunnel seien zudem vollständig videoüberwacht. Sobald ein Geisterfahrer von den Kameras erfasst werde, würden die Betreiber der CITA (dem nationalen Verkehrsüberwachungssystem) alarmiert. Auf offener Strecke sei diese Überwachung jedoch aus technischen Gründen – wegen des Abstands zwischen den Kameras – nicht möglich.

Fahrstil anpassen

Unabhängig davon, ob ein Geisterfahrer durch die Überwachungsmechanismen oder von einem Fahrer gesichtet wird, würden umgehend alle nötigen Maßnahmen in die Wege geleitet, um die Verkehrsteilnehmer zu warnen und den Falschfahrer zu stoppen. Die CITA aktiviere in solchen Fällen ein vordefiniertes Sicherheitsszenario, das unter anderem Geschwindigkeitsbegrenzungen, Warnmeldungen auf Anzeigetafeln, Gefahrenschilder sowie die Sperrung von Fahrstreifen oder Tunneln umfasse.

Zeugen eines Geisterfahrers sollen sofort die Polizei verständigen. Diese versucht dann, den Falschfahrer so schnell wie möglich zu lokalisieren und zu stoppen. Laut Polizei sind Geisterfahrer meist auf der rechten Fahrspur unterwegs – häufig ohne sich des Fehlers bewusst zu sein. Wer einem Geisterfahrer begegnet, sollte Lichtzeichen geben und hupen und die Warnblinkanlage einschalten. Zudem empfiehlt die Polizei, sich möglichst weit rechts zu halten – gegebenenfalls sogar auf den Standstreifen auszuweichen –, keinesfalls zu überholen und die Geschwindigkeit zu reduzieren, um im Ernstfall besser reagieren zu können.

Nicht wenden! 

Der ACL rät darüber hinaus, schnellstmöglich einen sicheren Ort wie eine Notbucht oder einen Rastplatz aufzusuchen und das Radio eingeschaltet zu lassen. Verkehrswarnungen werden meist über die UKW-Funktion (TA) verbreitet. Auch die ACL-App, Google Maps oder Waze würden Warnungen in Echtzeit anzeigen.

Dringend abgeraten wird hingegen von Wendemanövern, Rückwärtsfahren oder abruptem Bremsen. Darüber hinaus sollten Fahrtrichtungsanzeiger ausgeschaltet werden, da sie andere Verkehrsteilnehmer irritieren könnten, meint der ACL. Auch unkontrolliertes Ausweichen sowie Telefonieren – außer zur Alarmierung des Notrufs – kann gefährlich werden.

Auch für Geisterfahrer selbst gibt der ACL Verhaltenshinweise: Wer bemerkt, dass er sich im Gegenverkehr auf der Autobahn befindet, sollte sofort die Geschwindigkeit deutlich reduzieren und die Warnblinkanlage einschalten. Wenn möglich, sollte man das Fahrzeug auf dem Standstreifen oder in einer Notbucht zum Stillstand bringen – keinesfalls jedoch wenden oder zurücksetzen. Stattdessen solle man umgehend den Notruf 112 wählen und den eigenen Standort so genau wie möglich angeben. Der Eigenschutz habe oberste Priorität: Geisterfahrer sollten im Fahrzeug bleiben, den Sicherheitsgurt angelegt und die Lichter eingeschaltet lassen – und auf Anweisungen der Einsatzkräfte warten.

Wie häufig es in Luxemburg zu Geisterfahrten kommt, lässt sich jedoch nur schwer sagen. Weder Polizei noch Transportministerium führen Statistiken zu derartigen Vorfällen und den daraus resultierenden Unfällen.