Minimalistisch wohnenWeniger ist mehr: Regierung stellt Richtlinien für „Tiny Houses“ vor

Minimalistisch wohnen / Weniger ist mehr: Regierung stellt Richtlinien für „Tiny Houses“ vor
Das „winzige Haus“ von Nickie Lippert in Dahlem Foto: Nickie Lippert

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Die Vereinigung „Tiny House Community Luxembourg“ zählt rund 90 Mitglieder, doch nur ein sehr kleiner Teil konnte bis dato den Traum vom Leben in einem winzigen Haus verwirklichen. Der Grund: Die kommunalen Bauvorschriften erlauben diese Art des Wohnens noch nicht. Das Innenministerium hat nun einen entsprechenden Leitfaden vorgestellt.

Als „Tiny Houses“ werden Häuser bezeichnet, deren Wohnfläche in etwa 15 bis 45 Quadratmeter beträgt. Die Bewegung der „Tiny Houses“ (winzige Häuser) hat ihren Ursprung in den USA. Ihre Befürworter sehen darin ein umweltgerechteres Wohnen und eine Lösung für das Wohnraumproblem. Für die „Tiny House Luxembourg Community Asbl“ ist das Ganze jedoch vielmehr eine Art Lebensphilosophie: Es gehe darum, minimalistisch zu leben, nach dem Motto „weniger ist mehr“, sagt Nickie Lippert, die Vorsitzende der Vereinigung. „Man muss sich schon genau überlegen, welche Sachen man sich anschafft, denn man muss auch wissen, wo man sie im Haus verstaut.“ Daneben sind die winzigen Häuser natürlich auch wesentlich kostengünstiger.

Die Vereinigung zählt zwar mittlerweile rund 90 Mitglieder, doch nur drei von ihnen leben tatsächlich in einem „Tiny House“, sagt Lippert. Sie und ihre kleine Familie haben ein solches Häuschen auf dem Grundstück ihrer Eltern eingerichtet. Anschlüsse an die Strom-, Wasser und Kanalnetze sowie ans Internet seien zwar vorhanden, nur unter der Adresse bei der Gemeinde anmelden könnten sie sich noch nicht. Der Grund dafür ist, dass sich bis dato die Gemeinden damit schwertun, diese Art des Wohnens zu erlauben. Denn solche Häuser sind bislang noch nicht in den städtebaulichen Vorschriften vorgesehen.

Das Innenministerium hat nun Mustervorschriften ausgearbeitet, welche die Gemeinde übernehmen und ihren Begebenheiten anpassen können. Es gebe zwei Herangehensweisen, sagte Innenministerin Taina Bofferding anlässlich der Vorstellung der Richtlinien. Entweder die Gemeinden weisen bestimmte Zonen aus, die ausschließlich den Minihäusern vorbehalten sind, oder ein „Tiny House“ dient als Übergangslösung, um zum Beispiel eine Baulücke zu nutzen, bis sie definitiv bebaut wird.

Bei der Anpassung der Vorschriften sollten die Gemeinden allerdings darauf achten, dass keine billigen Container aufgestellt werden, mit denen Menschen in ihrer Wohnungsnot ausgenutzt werden. Die Mustervorschriften sehen mitunter eine maximale Größe von 50 Quadratmetern vor, aber keine Mindestfläche. Darüber hinaus darf das Haus keine Fundamente haben, muss also schnell entfernt werden können. Außerdem müssen die nötigen Anschlüsse an das Strom-, Wasser- und Kanalnetz gewährleistet sein

Nägel mit Köpfen in Strassen

Eine Vorreiterrolle in diesem Bereich spielt die Gemeinde Strassen. Bereits im Haushalt 2022 hatte sie 500.000 Euro dafür bereitgestellt. Doch auch dort konnte wegen fehlender Regelungen noch kein Bewohner in ein Minihaus einziehen. Unabhängig von den nun vorgestellten Richtlinien sei Strassen mit seinen Bemühungen vorangeschritten, sagt der Strassener Bürgermeister Nico Pundel (CSV) dem Tageblatt. Bereits Ende Mai werde der Gemeinderat über die notwendigen Anpassungen der Bebauungspläne und der Bauvorschriften abstimmen.

Vorgestellt wurde das Projekt „Tiny Houses“ zwar schon 2021, doch frühestens dieses Jahr kann der erste Bewohner in ein solches Haus einziehen. „Idealerweise soll es noch vor den Wahlen bezugsfertig sein. Der 11. Juni ist ja Stichdatum für viele Projekte“, hatte Pundel im Januar gehofft. Auch er betonte, das Projekt sei keine Lösung für die Wohnungsnot. Leuten, die Grundstücke besitzen, diese aber aus irgendeinem Grund noch nicht bebauen wollen, wird die Gelegenheit geboten, sie trotzdem sinnvoll zu nutzen. Sie können es der Gemeinde zur Verfügung stellen, die darauf 25 Quadratmeter große, möblierte Häuser aufstellt und dann vermietet. Die zukünftigen Bewohner müssen sich allerdings bewusst sein, dass nach spätestens zehn Jahren ihr Minihaus wieder verschwindet. Das erste „Tiny House“ werde wahrscheinlich auf einem Gemeindegrundstück in der rue Henri Dunant aufgestellt, im neuen Viertel „Am Pescher“ gebe es ebenfalls Platz für fünf Häuser. Zudem sei der Gemeinde noch eine Parzelle von einem privaten Besitzer in der rue du Kiem zur Verfügung gestellt worden.

Zu Anschauungszwecken hatte man in Strassen ein solches Minihaus vor der Gemeinde aufgestellt. Noch nie hätten sich so viele Interessenten bei einem Projekt gemeldet, sagt Pundel. Allerdings befänden sich darunter auch viele, die glaubten, damit eine Lösung für ihr Wohnungsproblem zu finden. Was aber nicht der Fall ist, da, wie schon oben erwähnt, es sich beim Wohnen in einem „Tiny House“ eher um eine Lebenseinstellung handelt.

Porte ouverte

Interessierte an dem minimalistischen Lebensstil können sich am 7. und 9. Mai zwischen 10 und 17 Uhr, das „Tiny House“ von Nickie Lippert anschauen.
Adresse:
8, rue de l’Ecole
L-8352 Dahlem (Gemeinde Garnich)

benschul
8. Mai 2023 - 15.03

Ech hat en Dram den esou realistesch war, dass ech gemengt hunn e wär e Stéck vun engem wonnerbare Märchen. Den Här Grand-Duc sot um Radio: "Ech kann jo nëmmen all Nuecht an engem eenzege Bett schlofen. Wann der mer verspriecht näischt futti oder knaschteg ze maachen, da kommt mat Äre Léit a meng Schlesser, ech hu Platz fir 300 honnert Famillen." Den Dag duerno wollt ech him Merci soen fir de grousse Gest krut direkt als Äntwert erem:"Dreemt virun."

rina
6. Mai 2023 - 21.10

E Wunncontainer op d'Garage gesat an op AirB&B verlount.

dmp
6. Mai 2023 - 11.50

Die Diskussion um Tiny Houses läuft leider verkehrt … Statt die Chance zu ergreifen, kurzfristig eine leichte Verbesserung der Wohnsituation in Luxemburg zu ergreifen, werden städtebauliche Verordnungen vorgeschoben, um eine größere Nutzung solcher Häuser zu verhindern. Viel langwieriges Behörden-Wischiwaschi statt sofort umsetzbare Regelungen. Wer bei Tiny House an einen größeren Wohnwagen denkt, liegt falsch. Häuser auf Rädern sollten denn auch anders behandelt werden als „echte“ Tiny Houses, um die Entwicklung Letzterer in Luxemburg nicht auszubremsen. Wer dann noch auf die mögliche „Gefahr“ hinweist, dass billige Container aufgestellt werden könnten, müsste sich mit der Materie eingehender auseinandersetzen. Es gibt vielfältige Containerhäuser, die an Ästhetik und Nutzbarkeit einem echten Tiny House in nichts nachstehen. Und Tiny Houses gibt es mittlerweile in einer solch großen Variantenvielfalt, dass für jeden „Geschmack“ was dabei ist. Viele dieser modular gefertigten Häuser sind ästhetische Schmuckstücke, die teils mit äußerst findigen Detaillösungen aufwarten. Es gibt ebenfalls Tiny Houses, die mehr als 50 Quadratmeter Wohnfläche haben und dennoch dieser Kategorie zuzurechnen sind. Außer den „üblichen“ Mini-Häusern gibt es unzählige Containermodelle, denen man häufig die Containerbasis gar nicht mehr ansieht. Zudem sind Nurdachhäuser (also Häuser mit spitzem Satteldach, das bis zum Boden reicht und damit zwei Wände erspart) eine sehr beliebte Variante von Mini-Häusern, die weitaus mehr Innenraum bieten, als es von außen den Anschein hat. Die Beschränkung des Gesetzgebers auf den Begriff Tiny House ist kontraproduktiv. Worum geht es eigentlich wirklich? Es geht darum, schnell günstigen Wohnraum errichten oder zur Verfügung stellen zu können. Ergo, Wegkommen von konventionellen Bautechniken, die vor allem eins sind: Teuer. Zudem noch (unnötig) zeitaufwändig. Und selbstverständlich kann man auch Wasser- und Abwasseranschluss an einem Tiny House vornehmen. Man ist also nicht zwangsläufig an eine hygienische Notlösung mittels einer Komposttoilette oder ähnlichem gebunden. Tiny Houses können mit dem gleichen Wohnkomfort aufwarten wie „herkömmliche“ Häuser. Ein weiterer Punkt ist der Umweltaspekt. Luxemburg, das in diesem Punkt einen unverschämten Nachholbedarf hat, könnte hier Weichen stellen für eine nachhaltigere Baubranche. Die Vorteile von Tiny Houses überwiegen die Nachteile. Dieses Segment sollte also nicht mit ungenügenden rechtlichen Bestimmungen ausgebremst werden.

jung.luc.lux
6. Mai 2023 - 8.03

Dieses Projekt ist eine absolute Zumutung für junge Leute. Wieder einmal der Beweis für Unfähigkeit des Wohnungsbauministers.

jo
5. Mai 2023 - 12.41

Werden jetzt die während Jahrzehnten zu Unrecht verbotenen Mobilhomes plötzlich rehabilitiert? Darf ich jetzt in meinem WoMo leben, wenn es zB auf meinem Grundstück geparkt ist? Nachhaltig wäre es immerhin!

Romain
5. Mai 2023 - 11.23

Vor Jahren konnte man auf dem Camping im Mobilhome das ganze Jahr durch wohnen bis einige Bürokraten etwas zu meckern hatten.

carlocoin
5. Mai 2023 - 9.51

Et ass jo schlëm genuch datt d'Leit elo an Tiny Houses wunnen mussen goen. Den, den daat maachen wëll, soll et maachen. Mee, et ass traureg, wann Leit aus finanziellen Grënn et mussen maachen. An elo, lo fängt Regulierungswut vun den Beamten erem un, elo gët nëmmen drop an drënner reguléiert an virgeschriwwen. Wievill Projet'en hei am Land gin iwer Joeren vun Verhinderungsspezialisten an Bedenkenträger verhënnert.

Julius
5. Mai 2023 - 9.37

Lösung für Wohnungssuche, armseliges reiches Luxusburg.