Diekirch
Verwaltungsgericht annulliert Entscheidung des Gemeinderats und erklärt Grundsteuerhebesatz als unverhältnismäßig hoch
Im Jahr 2020 hatte der damalige LSAP-Schöffenrat eine Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes von bis dahin 750 Prozent auf sage und schreibe 15.000 Prozent vorgeschlagen. Diese Erhöhung wurde vom mehrheitlich von LSAP-Mitgliedern besetzten Gemeinderat mitgetragen, so mancher Oppositionsrat stellte damals aber das Ausmaß der Erhöhung infrage. Nun hat das Verwaltungsgericht diese Erhöhung sowohl in erster als auch in zweiter Instanz für „unverhältnismäßig“ und den Hebesatz kurzerhand komplett für null und nichtig erklärt.
20230330, Diekirch, Photos de la Ville de Diekirch, Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante
Man wollte ein Zeichen setzen, so die LSAP damals, als sie noch die absolute Mehrheit im Gemeinderat hatte. Und daran habe sich auch heute nichts geändert, so der heutige LSAP-Oppositionsrat und frühere Bürgermeister Claude Thill in der Gemeinderatssitzung vom Donnerstagabend. „Diese Erhöhung hat landesweit so manches bewegt.“