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Berufungsprozess Daniel SchmitzUrteil vertagt, Psychiater soll Gutachten erstellen 

Berufungsprozess Daniel Schmitz / Urteil vertagt, Psychiater soll Gutachten erstellen 
Sein Mandant brauche echte Hilfe, keine Gefängnisstrafe, so Me Marc Kohnen im Berufungsprozess Foto: Editpress/Julien Garroy

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In erster Instanz wurde Daniel Schmitz zu zwei Jahren Haft verurteilt. Am Dienstag sollten die Berufungsrichter ihr Verdikt bekannt geben. Stattdessen aber haben sie ein psychiatrisches Gutachten angeordnet. Im September 2023 soll der Fall wieder vor Gericht verhandelt werden.

Daniel Schmitz, 62, ist kein Unbekannter. Sein Vorstrafenregister ist lang. Sein Mandant sei krank, sagte sein Anwalt im Berufungsprozess vor knapp drei Wochen. Er brauche echte Hilfe und keine Gefängnisstrafe. In erster Instanz wurde Schmitz im März 2022 zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt.

Am Dienstag sollte das Berufungsgericht nun sein Verdikt bekannt geben. Ein Urteil aber wurde nicht gesprochen. Das Gericht hat entschieden, dass zunächst ein Psychiater ein Gutachten über den Beschuldigten erstellen und prüfen soll, ob dieser, vor allem zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Vergehen, unter psychischen Störungen gelitten haben könnte. Es geht dabei um die Frage der Schuldfähigkeit.

Der Experte hat nun Zeit bis zum 30. Juni 2023, um sein Gutachten einzureichen. Die Affäre soll dann im September 2023 nochmals vor Gericht kommen.

Eine lange Liste an Vorstrafen

Daniel Schmitz’ Liste an Vorstrafen ist lang. Deshalb wurde er Ende März dieses Jahres in erster Instanz auch zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung und 2.500 Euro Geldstrafe verurteilt.

Dem heute 62-Jährigen werden unter anderem wiederholter Aufruf zum Hass, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Drohungen, herabsetzendes und beleidigendes Benehmen gegenüber Magistraten sowie die Verharmlosung des Holocausts vorgeworfen.

Wie das Berufungsgericht aufgrund des psychiatrischen Gutachtens entscheidet, wird sich wie gesagt im September nächsten Jahres zeigen.

In seinem Plädoyer hatte Anwalt Me Kohnen im Oktober betont, dass er in einer Gefängnisstrafe keine Lösung sehe. Zumindest keine, die seinem Mandanten, vierfacher Vater und Großvater, wirklich helfen würde. Bereits seit Jahren leide dieser unter schweren psychischen Problemen. Er sei krank und benötige Hilfe: ärztliche Hilfe und ein Milieu, in dem er vor sich selber geschützt sei, ohne Zugang zu sozialen Netzwerken beispielsweise.

Miette
10. November 2022 - 22.28

Schlimme Kindheit und Psy Probleme haben schon viele um Strafe gebracht. Immer wieder erfolgreich, stell dich vor Gericht als eigentliches Opfer dar und es ergeht dir gut?