Wir haben die Finanzprämien vergessen. Das Stichdatum, das irgendwie an uns vorbeigeflattert ist, war der 15. April. Hunderte Euros gehen uns dadurch flöten – also, nicht ganz. Unsere Parzellen-Patentante Corinne Kox hat sich glücklicherweise um das Ausfüllen des Formulars gekümmert. Trotzdem: Als uns die verpasste Frist vergangene Woche durch Zufall auffiel, mussten wir kurz schlucken. Doch wir waren nicht allein. 39 Winzer und Trauben-Bauern erhielten am Donnerstag ein Erinnerungsschreiben, wie uns Jacques Simon am Freitagmorgen in seinem Büro erklärt. Er kümmert sich beim Luxemburger Weininstitut „Institut viti-vinicole“ (IVV) um die Finanzhilfen und berät Winzer beim Ausfüllen des Formulars zum Flächenantrag und zur Weinbaukarteierhebung.

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Ich habe mich trotzdem noch mit dem staatlichen Angestellten zusammengesetzt, damit er mich durch den Dokumenten-Dschungel führt. Wobei aus seinem Schreibtisch nicht sonderlich viel Papierkram liegt – das Ganze läuft mittlerweile digital über MyGuichet ab. So wie ich sitzen in der sechswöchigen Periode, in der die Winzer ihr Formular einschicken können, etwa 20 bis 30 Winzer bei Simon. Und 45 weitere berät er am Telefon. Insgesamt fragen etwa 220 Luxemburger Winzer pro Jahr die Prämien an – und sowohl kleine Hobbybetriebe als auch große Weinproduzenten nehmen es mit der Abgabefrist nicht immer so genau. Pro Tag Verspätung müssen die Antragssteller dann ein Prozent der finalen Finanzspritze abtreten.
An diesem Freitag ist es allerdings ruhig im Remicher Büro von Jacques Simon. Auf dem Bildschirm zeigt er mir geduldig, wie die Finanzhilfen funktionieren. Das Beispiel-Dokument befasst sich mit den Parzellen von Maus Catherine aus Bürmeringen – also Maus Kätti. Es stellt sich schnell heraus: Genau ausrechnen, wie viel Geld wir als Domaine Tageblatt für unsere Parzelle bekommen würden, können wir an diesem Nachmittag nicht. Dafür kenne ich unseren Weinberg und unsere zukünftige Bewirtschaftungsstrategie nicht gut genug. Aber ich erhalte einen Überblick. „Es gibt sowohl jährliche nationale Prämien als auch EU-Hilfen, die auf fünf Jahre verpflichtend sind“, erklärt Simon.
550 Euro für nachhaltigen Weinbau
Die „Förderprämie zum Einstieg in einen nachhaltigen und umweltfreundlichen Weinbau“ zielt darauf ab, die Auswirkungen des Weinanbaus auf Wasser, Umwelt und Klima zu verringern. Die finanziellen Mittel für diese Finanzspritze stammen zu 20 Prozent aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft und zu 80 Prozent aus dem staatlichen „Fonds d’orientation économique et sociale pour l’agriculture“.
Wie wichtig sind diese Flächenprämien?
„Es ist möglich, auch ohne Prämien Winzer zu sein. Dann geht man auch keine Verpflichtungen ein. Aber es ist ein gutes Einkommen“, sagt Jacques Simon. Dem stimmt Winzerin Corinne Kox teilweise zu. „Es ist ein Plus. Man benötigt nur 15 Minuten dafür – falls alles klappt und wenn man keine Änderungen vornehmen muss.“ Man müsse sich je nach Prämie allerdings auch an verschiedene Vorgaben halten. „Ich mache die Sachen, die Sinn ergeben für unseren Betrieb und die wir ohnehin machen würden. Es ist okay für den Aufwand, aber damit wird man nicht reich und man rettet seinen Betrieb nicht. Es ist ein Taschengeld“, meint Corinne.
Als Basishilfe erhalten wir 500 Euro pro Hektar. Weinberge mit sehr steilem Hang von mehr als 45 Prozent bezuschusst der Staat beispielsweise mit 3.500 Euro. Unsere Parzelle befindet sich mit 29,8 Prozent Hangneigung ganz knapp in der Kategorie 2. Hinzu kommen noch weitere Optionen, die auch nach der Neigung gestaffelt sind. Wenn wir ohne Herbizide arbeiten, bekommen wir 600 Euro pro Hektar. Blühmischungen gesät? Das sind 230 Euro mehr. Organischer Dünger verwendet? 500 Euro pro Hektar. Und so weiter. Da unsere Parzelle 30 Ar groß ist, würden diese Prämien zusammen rund 550 Euro betragen.
Das sind allerdings nicht die einzigen Finanzhilfen. So wird unter anderem die Hagelversicherung zu 65 Prozent übernommen, Jungwinzer bekommen eine zusätzliche Finanzspritze und auch für das Aufhängen von Pheromon-Diffusoren zur Bekämpfung des Traubenwicklers gibt es Geld. Hinzu kommen ebenfalls die Finanzspritzen, die nicht Teil des Flächenantrags und der Weinbaukarteierhebung sind. So kann man als Winzer auch zu jedem Moment Prämien für neu gekauftes Material oder neue Strukturen beantragen.
„Und wenn man alles ausgefüllt hat, erscheint hier normalerweise ein Knopf zum Abschicken“, beendet Jacques Simon seine Erklärungen. Dann geht das Dokument an die Dienststelle für ländliche Wirtschaft, die das Formular überprüft und sich um die Ausbezahlung kümmert. Darum müssen wir uns glücklicherweise keine Sorgen mehr machen. Allerdings steht uns momentan eine ganz andere Herausforderung bevor: unser Domaine-Tageblatt-Stand auf dem „Maacher Wäimoart“ am kommenden Freitag.
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