Wohnen auf engstem Raum ist wohl nicht jedermanns Sache, doch das Interesse an den Minihäusern ist definitiv vorhanden. Grob geschätzt waren es rund 50 Personen, die sich am Mittwochabend im Gemeindehaus eingefunden hatten, um Näheres über Tiny-House-Möglichkeiten in ihrer Gemeinde zu erfahren.
In seiner Sitzung vom 11. November hatte der Gemeinderat den allgemeinen Bebauungsplan (PAG) so abgeändert, dass der Bau solcher Häuser in Zukunft auch in Düdelingen möglich sein soll. Nun müssen allerdings die existierenden Teilbebauungspläne in Einklang mit dem PAG gebracht werden. Einerseits wurden den Bürgern und Bürgerinnen die diesbezüglichen Änderungen vorgestellt, andererseits konnten sie Bürgermeister Dan Biancalana direkt ihre Fragen stellen.
Dieser betonte eingangs, was vor ihm schon öfters gesagt worden war: Tiny-Häuser sind keine Lösung der Wohnungsnot. Sie sind lediglich eine zusätzliche Möglichkeit, Wohnraum zu schaffen, dort wo zwar Platz besteht, aber es bisher nicht erlaubt war, diesen für Wohnraum zu nutzen. Bewohner eines „Tiny House“ wohnen dort auch nicht als Gast, sondern können sich ohne weiteres als getrennten Haushalt an dieser Adresse anmelden.
Durch die Abänderung erhalten die Teilbebauungspläne nun auch eine Definition, was ein „Tiny House“ (im juristischen Fachjargon „habitation légère“, zu Deutsch Leichtbauwohnung genannt) ist, nämlich „eine entfernbare Konstruktion, die weder aus Mauerwerk noch aus Beton besteht, eine einzige Wohneinheit darstellt und eine bebaute Bruttogeschossfläche von weniger als 50 Quadratmetern aufweist“. Maximal zwei dieser Häuschen dürfen auf einer leeren Parzelle gebaut werden; steht auf dem Grundstück bereits ein Einfamilienhaus, ist nur ein Tiny House erlaubt. Die maximale Länge und Breite betragen 15 Meter; erlaubt ist nur eine Ebene; Keller sind nicht gestattet; die maximale erlaubte Höhe ist fünf Meter.
Hausbesitzern wird es in Zukunft erlaubt sein, ein „Tiny House“ in ihrem Garten vor, neben oder hinter dem Haus zu errichten, sofern bestimmte Mindestabstandsregeln zum Haupthaus und zum Bürgersteig gewährleistet sind. Vor oder neben dem Haus muss der Abstand zwischen den beiden mindestens fünf Meter betragen. Zum Bürgersteig hin muss ein Abstand von sechs Metern bestehen.
Bauen in der zweiten Reihe
Bis dato waren Bauten in der zweiten Reihe für längere Aufenthalte von Personen in den meisten Bebauungsplänen des Landes untersagt. Dies wird nun möglich, vorausgesetzt, es gibt einen Verbindungsweg zur Straße hin, über den die Bewohner im Notfall weg vom Haus können, und die Feuerwehr, falls nötig zum Minihaus gelangen kann. Reihenhäuser sind aus diesem Grund von der Möglichkeit eines „Tiny House“ ausgeschlossen. In der zweiten Reihe muss der Abstand zum Haupthaus darüber hinaus zehn anstatt fünf Meter betragen. Die Form des Hauses ist hingegen egal, es könne rund, quadratisch oder sternenförmig sein, hieß es von Seiten der Gemeinde am Mittwoch. Die Baugenehmigungsanträge müssen allerdings von einem in Luxemburg anerkannten Architekten bei der Gemeinde eingereicht werden.
Möchte man in einem solchen Haus wohnen, hat aber kein Grundstück, besteht die Möglichkeit, ein Grundstück hierfür zu mieten. Auf die Miete, die der Eigentümer hierfür verlangt, hat die Gemeinde keinen Einfluss, betonte Dan Biancalana. Die Gemeinde selbst habe momentan noch keine Grundstücke hierfür vorgesehen.
Die Unterlagen zur Abänderung der Teilbebauungspläne können beim „Service de l’architecture et des domaines“ im Düdelinger Rathaus sowie auf der Internetseite der Gemeinde bis einschließlich 20. Dezember 2024 eingesehen werden. Innerhalb dieser Frist können Bemerkungen und Einwände gegen das Projekt schriftlich beim Bürgermeister- und Schöffenkollegium eingereicht werden.
Weitere Informationen: „Service architecture et domaines“, Tel.: 516121-3822; E-Mail: [email protected]
De Maart

Zu Dideleng haetten se och besser aaner Problemer ze lei'sen wei z.B. bei strahlender Sonn, bei 5°C, un 12h00, d'Strossen salzen ze go'en !
Also ist ein Tiny House eine XXL Gartenhütte.🧐🤔🏡🛖