CoronavirusTechnische Überprüfung von Autos kann bis zum 1. September warten

Coronavirus / Technische Überprüfung von Autos kann bis zum 1. September warten
Autos müssen derzeit nicht zur Überprüfung vorgeführt werden Foto: Pixabay

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Wer wegen des Coronavirus sein Auto lieber nicht zur technischen Prüfstelle bringen will, muss das auch nicht: Die entsprechenden Fristen sind bis zum 1. September verlängert. 

Um die Ausbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen, werden nun auch die Regeln rund um die technische Überwachung von Autos (Pkw) angepasst: Bis zum Ende der Krise brauchen Autos, deren Betriebserlaubnis ablaufen würde, nicht unbedingt vorgeführt werden. Das hat das Verkehrsministerium am Freitag erklärt.

Betroffen sind alle Wagen, deren neuerliche Begutachtung seit dem 18. März oder danach fällig gewesen wäre. Gebrauch von dieser Kulanz sollten nur Menschen machen, die durch eine Corona-Infektion besonders gefährdet wären. Die Regierung gestattet aber jedem, selbst zu beurteilen, ob er sich dazu zählt oder nicht. Es müsse auch keinerlei Nachweis darüber geführt werden, bestätigt eine Sprecherin des Ministeriums. Sie betont aber, dass es für Menschen aus der Risikogruppe, die ihr Auto dennoch gerne prüfen lassen möchten, auch die Möglichkeit gebe, das Fahrzeug zu Hause abholen und nach der Prüfung wiederbringen zu lassen.

Als gefährdete Personen gelten Menschen, die über 65 Jahre alt sind oder/und bereits an einer dieser Krankheiten leiden: Diabetes, kardiovaskuläre Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Krebs sowie krankheits- oder therapiebedingte Immunschwäche.

Aufgeschoben, nicht aufgehoben

Prinzipiell sind die Prüfstätten regulär in Betrieb – wenn auch unter verschärften Hygienebedingungen.

Vorsicht: Durch die neue Regelung wird die Frist auch nicht komplett ausgesetzt, sondern ist auf den 1. September 2020 verschoben. Außerdem dürfen Autos mit entsprechend abgelaufener Plakette nicht mehr im Ausland bewegt werden.

Darüber hinaus müssen Eigentümer und Fahrer im Interesse der Verkehrssicherheit weiterhin dafür sorgen, dass jedes Fahrzeug, das auf öffentlichen Straßen gefahren wird, ordnungsgemäß gewartet wird und in einwandfreiem Betriebszustand ist. Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sind nicht ausgesetzt: Alle Fahrzeuge müssen weiterhin alle Sicherheitsanforderungen erfüllen – etwa an die Bremsen, Reifen oder an die Belechtung.

Blaat Gaston
5. April 2020 - 12.21

Ein dreifaches Bravo für denjenigen der mit dieser Entscheidung bewiesen hat , dass es beim Staat auch Leute gibt die ihren Posten hoch verdienen . In Kriegszeiten ist der Faktor Menschlichkeit selten und sollte deshalb um so höher angerechnet werden. Auch besten Dank an die Versicherungen ,die dies ja ermöglichen.

J.C.Kemp
3. April 2020 - 19.09

Und wie ist es mit Motorrädern, bin 67 und muss irgendwann das Ding im Mai hinfahren? Da scheint es ja irgendwie so etwas wie ein generelles Quasi-Fahrverbot zu geben. In den Augen der öffentlich Gewaltigen, sieht es so aus, als wären Motorräder reine Spassgeräte und zB nicht als Einkaufsfahrzeuge zu betrachten, wenn man so rechts und links die Beiträge liest. Ich hoffe wenigstens, dass der Spuk bis zum Verfalldatum vorbei ist.