Gemeinde LuxemburgStreit wegen Zebrastreifen: Das Kollektiv ZUG geht vor das Verwaltungsgericht

Gemeinde Luxemburg / Streit wegen Zebrastreifen: Das Kollektiv ZUG geht vor das Verwaltungsgericht
Parkplätze bis direkt vor den Zebrastreifen: Laut dem „Code de la route“ müssten fünf Meter Abstand sein Foto: Editpress/Didier Sylvestre

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Der Streit um die Zebrastreifen in der Hauptstadt geht in eine weitere Runde. Die Aktivisten vom „Zentrum für urbane Gerechtigkeit“ (ZUG) legen Berufung beim Verwaltungsgericht gegen die Gemeinde Luxemburg ein, weil die sich weigert, ihre eigene Analyse über die Gesetzeskonformität der Fußgängerüberwege zu veröffentlichen.

War es anfangs eine Meinungsverschiedenheit über die Gesetzeskonformität von Zebrastreifen in der Hauptstadt, ist es jetzt ein Streit um die Transparenz der Gemeindeverwaltung, den das „Zentrum für urbane Gerechtigkeit“ nun vor Gericht klären will.

Im November vorigen Jahres hatte das ZUG eine Analyse zur Sicherheit an Zebrastreifen vorgelegt, laut der 475 Fußgängerüberwege nicht gesetzeskonform seien. Konkret geht es darum, dass der Umkreis von fünf Metern neben den Zebrastreifen frei sein muss, also auch nicht von Parkplätzen besetzt sein dürfe. Der Schöffenrat war nicht einverstanden mit dieser Analyse und fertigte eine eigene an, laut der lediglich 32 nicht regelkonform seien. Die Zahl wurde später auf 37 revidiert.

In einer Gemeinderatssitzung vorigen November erklärte der zuständige Schöffe Patrick Goldschmidt (DP), dass die Fünf-Meter-Regel nur in Fahrtrichtung angewendet werde; hinter einem Zebrastreifen das Parken zu verbieten, ergebe keinen Sinn. Auch habe man beschlossen, die Regel nur bei nicht gesicherten Übergängen anzuwenden, also dort, wo sich keine Verkehrsampeln befinden. Eine Ausnahme hierzu gibt es vor Schulen; dort werde die Regel jeweils auf beiden Straßenseiten und in beide Fahrtrichtungen angewendet. Die Gemeindeverwaltung habe auch eine eigene Analyse zu den Zebrastreifen angefertigt und sei zum Schluss gekommen, dass lediglich 32 davon nicht regelkonform seien.

Der Antrag von ZUG, Einsicht in diese Studie zu erhalten, lehnte der Schöffenrat ab. Wegen dieser Weigerung hatten die Aktivisten bereits die Kommission für den Zugang zu Dokumenten („Commission d’accès aux documents administratifs“) mit der Angelegenheit befasst, und diese hatte schon vorigen März im Sinne von ZUG entschieden, doch die Gemeindeverwaltung verweigerte weiterhin Einsicht in die Studie. Diese Stellungnahmen („Avis“) der Kommission haben allerdings nur beratenden Charakter und sind nicht bindend.

„Enttäuschendes“ Treffen

Ende April kam es zu einem Treffen zwischen Vertretern des Schöffenrats und von ZUG, das laut Federico Gentile, einem der Mitglieder von ZUG, jedoch sehr enttäuschend ausfiel. Man habe ihnen lediglich Einsicht in ein Dokument gestattet. Bürgermeisterin Lydie Polfer habe die Weigerung, die ganze Studie zu veröffentlichen, mit dem Datenschutz begründet: Man wolle die Beamten schützen, die die Studie ausgearbeitet haben. „Ein absurdes Argument, da es ja erstens nicht darum geht, bestimmte Beamte an den Pranger zu stellen, und zweitens hinter jedem Verwaltungsakt ja stets ein Beamter steht“, meint Gentile.

ZUG kritisiert vor allem, dass die Stadt sich quasi ihre eigenen Regeln gebe, wo ein Parkplatz direkt an Zebrastreifen reichen könne und wo nicht. „Das Endziel bleibt für uns mehr Lebensqualität in der Stadt“, sagt Federico Gentile. Er sagt sich auch „emmerdéiert“ wegen der Situation, doch „wir lassen uns nicht verarschen“.

Was anfangs als konstruktiver Beitrag zur Gestaltung des öffentlichen Raums gedacht war, verwandelt sich nun in eine Grundsatzdiskussion über die Transparenz öffentlicher Institutionen.  „Es ist dieser Mangel an Transparenz, den wir kritisieren“, sagt Gentile. „Die Situation ist umso absurder, da vier Mitglieder des Schöffenrats als Abgeordnete in der Chamber das Gesetz von 2018 über eine transparente und offene Verwaltung mitgestimmt haben. Aber es ist wohl einfacher, von anderen etwas zu fordern, als es selbst zu tun.

Die Aktivisten sind sich bewusst, dass sie einen langen Atem brauchen. Ihr Anwalt habe sie schon vorgewarnt, sagt Gentile: Unter Umständen könnte es sein, dass sie bis zu zwei Jahre auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts warten müssen. Da in einem Jahr Gemeindewahlen stattfinden, könnte es sein, dass ein anderer Schöffenrat in der Hauptstadt am Ruder sein wird. Auch dessen ist sich der Aktivist bewusst: „Wichtig wäre es uns in dem Fall aber, einen Präzedenzfall geschaffen zu haben.“

Wegen der Kosten, die durch den Prozess auf sie zukommen, hat die Organisation eine Crowdfunding-Aktion gestartet. Ziel ist es, 10.000 Euro an Spenden für die Sache zu sammeln. Bis zum 21. Juli hatte ZUG bereits 5.259 Euro gesammelt.

Unter der Webadresse https://zug.lu/safe-crossing/ finden Sie „Safe Crossing“, eine von ZUG erstellte Karte mit Fußgängerüberwegen, die ihrer Meinung nach nicht konform zur Straßenverkehrsordnung sind.

GeTee
24. Juli 2022 - 17.59

Welch ein bodenloser Schwachsinn !!!!

Claude
24. Juli 2022 - 15.24

Hun mir soss keng Problemer...?