ParlamentStaatliche Hilfen für Unternehmen im Teil-Shutdown gebilligt

Parlament / Staatliche Hilfen für Unternehmen im Teil-Shutdown gebilligt
 Foto: Editpress/Julien Garroy

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Das Parlament hat gestern mehrere Gesetze verabschiedet, die vom aktuellen Teil-Lockdown betroffene Unternehmen unterstützen sollen. Zuvor stimmten die Abgeordneten ein Gesetz zur schnelleren Lokalisierung von Personen in einer Notsituation.

Wer Hilfe benötigt und dabei den Notruf 112 wählt, wird in Zukunft dank seines Handys auf einige Meter genau geolokalisiert. Bisher diente die nächstliegende Funkzelle als Orientierung. Der Netzwerkbetreiber wird der Notrufzentrale gleich nach dem Anruf die entsprechenden Daten per SMS übermitteln. Das Gesetz geht auf eine EU-Richtlinie zurück. Die Daten werden maximal 24 Stunden gespeichert und werden auch übermittelt, wenn die Geolokalisierungsfunktion am Mobiltelefon ausgeschaltet wurde. Das Gesetz wurde gestern einstimmig gebilligt.

Angenommen wurden zwei äußerst technisch formulierte Gesetze mit weiteren Stützmaßnahmen für Unternehmen. Ein erstes kommt Betrieben des Hotel- und Gaststättenbereichs, des Event-, Tourismus-, Kultur- und Unterhaltungssektors zugute, jenen Unternehmen also, die vom erneuten Shutdown betroffen sind. Nutznießer werden auch Einrichtungen für berufliche Fortbildung sein. Ihnen sollen Direkthilfen zukommen, um die laufenden Kosten zu decken. Bedingungen sind, dass die Unternehmen 2019 einen Umsatz von gleich oder über 15.000 Euro verzeichneten. Sie müssen darlegen, dass sie zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. März 2021 einen Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent verglichen mit dem Vorjahreszeitraum erlitten haben. Mikrofirmen können bis zu 20.000 Euro monatlich bekommen. Bei kleinen Unternehmen ist die Hilfe auf 100.000 Euro monatlich begrenzt, bei mittleren und großen Firmen auf 200.000 Euro. Rund 120 Millionen Euro dürften anhand dieser Maßnahme an die Betriebe ausbezahlt werden, schätzte Berichterstatter Guy Arendt (DP) gestern.

CSV reichen die Maßnahmen nicht

Ein bereits bestehendes Gesetz zugunsten des Horeca-Bereichs, Kultur und Event wird nun auf den Einzelhandel und auf Einrichtungen für berufliche Weiterbildung ausgedehnt. Der Text sieht staatliche finanzielle Hilfe für Unternehmen vor, deren Umsatzverlust in den Monaten Dezember 2020 bis März 2021 über 25 Prozent (im Vergleich zum Vormonat) aber unter der Untergrenze in oben genanntem Gesetz liegt. Erfüllen Unternehmen Zugangsbedingungen für beide Gesetze, müssten sie wählen, so Simone Beissel (DP), Berichterstatterin zu diesem zweiten Gesetz. Den Unternehmen stehen 1.250 Euro pro Beschäftigten oder Selbstständigen und 250 Euro für Mitarbeiter in Kurzarbeit zu.

Der CSV reichten diese Maßnahmen nicht. Restaurants etwa, die auf Regierungsbeschluss schließen mussten, sollten integral entschädigt werden, forderte Marc Spautz (CSV). Dennoch stimmten die Christsozialen beiden Gesetzesprojekten zu. Allein „déi Lénk“ enthielt sich. Sie vermisste Arbeitsplatz-schützende Elemente als Bedingung für diese staatlichen Hilfen.

Ohne die Stimmen von „déi Lénk“ wurde auch das Gesetzesprojekt gebilligt, das Pandemie-geplagten Unternehmen die anstehende Anhebung des Mindestlohns um 2,8 Prozent kompensiert. Vorgesehen ist eine einmalige Zahlung von 500 Euro pro Vollzeitmitarbeiter, der den Mindestlohn verdient.

Das Parlament kommt am kommenden Samstag zu seiner letzten Sitzung dieses Jahr zusammen. Auch diese Tagesordnung wird von Covid-19-bedingten Gesetzentwürfen geprägt.