„Bevor wir auf die Fragen eingehen, erscheint es uns notwendig, den Kontext der luxemburgischen Bibliothekslandschaft klarzustellen“, beginnt die Antwort von Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) und Kulturminister Eric Thill (DP) auf die parlamentarische Anfrage von Alexandra Schoos (ADR) zu Bibliotheken in Luxemburg.
Geht Schoos von 15 Bibliotheken aus, korrigieren die Minister*innen: „Das Netzwerk bibnet.lu registriert aktuell 93 Mitglieder. Darunter fallen zwölf anerkannte öffentliche Bibliotheken (…). Hinzu kommen 45 Bibliotheken aus dem Schulungs- und Bildungsbereich, 26 Fachbibliotheken und neun wissenschaftliche sowie digitale Bibliotheken.“ Das also vorneweg, doch inwiefern unterstützt die Regierung die betreffenden Institutionen?
Der Plan – Schoos verweist auf Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag: Nach jenem strebt die Regierung u.a. eine Flexibilisierung der Öffnungszeiten, die Erweiterung der Dienstleistungen öffentlicher Bibliotheken, die Einführung einer einheitlichen Bibliothekskarte und die Erhöhung der Gemeindebibliotheken-Zahl an. In ihren Fragen schweift Schoos zwar teilweise davon ab, doch die Antworten der Minister*innen dienen als erste Zwischenbilanz.
Stand der Dinge – Im Mai 2024 waren die Öffnungszeiten der Bibliotheken beispielsweise Thema bei den „Assises sectorielles“ zum Bibliothekswesen. Ein Sujet, das auch im Rahmen der geplanten Gesetzesreform zur Anerkennung öffentlicher Bibliotheken diskutiert wird. Auf diese verweisen Margue und Thill in ihrer Antwort. Thill zeigte bei den „Assises“ erste Lösungsvorschläge auf und versprach einen ersten Gesetzesentwurf bis Ende 2024. Der blieb jedoch aus. In der Antwort an Schoos ist von einer Frist oder dem aktuellen Stand keine Rede.
Im Widerspruch zum Koalitionsvertrag steht eine andere Aussage von Margue und Thill. Beabsichtigt die Regierung im Abkommen eine Steigerung der Bibliotheken in den Gemeinden, schreiben die Minister*innen jetzt: „Die Initiative, eine Bibliothek zu gründen, liegt weiterhin allein bei den Gemeindeverantwortlichen.“ Immerhin will die Regierung die Gemeindebibliotheken durch die Gesetzesreform stärker finanziell unterstützen.
Integration administrativer Dienste in Bibliotheken – Bei der Idee, administrative Dienste in die Bibliotheken zu integrieren, bleiben sich die Mandatsträger*innen unterdessen treu. Die Minister*innen erinnern auf Schoos’ Nachfrage: Das Kulturministerium hat bereits 2022 eine öffentliche Befragung zum Thema durchgeführt, um ein entsprechendes Konzept zu entwickeln. 2023 wurde dazu ein Dokument des „Conseil supérieur des bibliothèques“ präsentiert. In den vergangenen Monaten hätten die Verantwortlichen einen „Rahmen für Entwicklungsmöglichkeiten“ erarbeitet.
Notfallplan für Bibliotheksbestände – Lässt Schoos die Frage nach dem einheitlichen Bibliotheksausweis beiseite, wirft sie Fragen zum Schutz der Bibliotheksbestände und den Bibliotheken in Gefängnissen auf.
Gibt es einen Notfallplan der Regierung, wenn ein Bibliotheksbestand durch einen Brand oder eine Überschwemmung in Gefahr ist? Bereits 2023 hat das Kulturministerium die betreffenden Institutionen in einer „Lettre ciruclaire“ zur Ausarbeitung eines Krisenplans aufgefordert, heißt es von Thill und Margue. Zwar bestimme das Kulturministerium den Rahmen dafür, doch würden die Häuser die Aktionspläne nach ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten erstellen.
Bibliotheken im Strafvollzug – Und was ist mit Lesestoff im Strafvollzug? In Luxemburgs drei Gefängnissen haben alle einen Zugang zu Zeitungen und Büchern, schreiben Margue und Thill. Außer im Untersuchungsgefängnis Uerschterhaff, wenn ein Kommunikationsverbot vorliegt. Die Bibliotheken werden regelmäßig aktualisiert und umfassen verschiedene Literaturgenres.
De Maart

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