Der Regierungsrat hat am Mittwoch zwei neue Entwürfe für großherzogliche Verordnungen verabschiedet, die krisengebeutelten Betrieben in Handwerk und Handel unter die Arme greifen sollen. Auf Bestreben von Mittelstandsminister Lex Delles können Unternehmen, die zwischen zehn und 20 Mitarbeiter beschäftigen, in den Genuss einer einmaligen Beihilfe in Höhe von 12.500 Euro kommen.
Darüber hinaus wird die Entschädigung von 5.000 Euro, die am 25. März geschaffen wurde, auf Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten ausgeweitet. Um diese Hilfe in Anspruch nehmen zu können, muss jedoch auch eine dieser beiden Bedingungen erfüllt sein: Entweder musste das Unternehmen seinen Betrieb aufgrund der Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie einstellen oder es erleidet im Zeitraum vom 15. April bis zum 15. Mai einen Verlust von mindestens 50 Prozent seines Umsatzes, obwohl es den Betrieb weiterführen konnte. Wer bereits von der Entschädigung über 5.000 Euro profitieren konnte, darf diese überdies ein zweites Mal beantragen – unter denselben beiden Bedingungen.
Detaillierte Informationen sollen ab Freitag, 24. April, auf www.guichet.lu verfügbar sein. Das Antragsformular, das von der Generaldirektion für Mittelstand bearbeitet wird, wird im Laufe der nächsten Woche auf der Website bereitgestellt.
De Maart
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