Die Freude beim „Zentrum fir urban Gerechtegkeet“, kurz ZUG, war von kurzer Dauer. Am 11. November hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die Stadt Luxemburg eine Studie zu Fußgängerüberwegen offenlegen und damit der Forderung vom ZUG nachkommen müsse. Damit hätte eine mittlerweile dreijährige Diskussion beigelegt werden können. Das ZUG hatte in der Hauptstadt 475 Zebrastreifen ausgemacht, die nicht konform seien. Die Stadtverwaltung spricht von 37. Die Veröffentlichung der Analyse der Stadtverwaltung hätte für Aufklärung sorgen können. Doch die städtische Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP) und der DP-CSV-Schöffenrat haben entschieden, in Berufung zu gehen. Die Folge: Die dreiseitige Studie bleibt unter Verschluss.
Für Polfer geht es ums Prinzip und nicht um die Sicherheit der Fußgänger. Dass es sich zu einer Prinzipienfrage zum Umgang mit internen Dokumenten hochgespielt hat, liegt aber letztendlich nur an der Verantwortungslosigkeit und am sonderbaren Transparenzverständnis des Schöffenrats. Bevor sich das Verwaltungsgericht mit der Freigabe eines dreiseitigen Dokumentes befassen musste, hatte bereits die „Commission d’accès aux documents“ (CAD) sich für eine Veröffentlichung ausgesprochen. Allerdings sind die Gutachten der CAD nicht bindend und so wurde vom städtischen Schöffenrat eine Sicherheitsfrage unnötigerweise in eine Prinzipienfrage umgewandelt.
Der Schöffenrat will nun geklärt wissen, inwieweit Bürgerinnen und Bürger Zugriff auf interne Dokumente einer Kommune haben dürfen. Polfer befürchtet nämlich, dass ihre Beamten und Beamtinnen nicht mehr viel schreiben würden, wenn interne Kommunikation an die Öffentlichkeit gelangen würde. Dabei sieht das Transparenzgesetz die Schwärzung von Namen vor. Außerdem hat das Gericht in seinem Urteil geschrieben, dass nur bei rechtlich begründeten Ausnahmen von einer Veröffentlichung abgesehen werden kann. Dass die Bürgermeisterin den Gang vor das Berufungsgericht jetzt mit dem Wohlbefinden ihrer Beamten begründet, ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten. Es zeigt allerdings das Selbstverständnis von Machtpolitikern. Obwohl sie von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, fühlen sie sich ihnen gegenüber offenbar zu keiner Rechenschaft verpflichtet. Und wo wäre die Einbindung der Öffentlichkeit mehr gefordert, als wenn es um die Sicherheit der Fußgänger geht?
Aber nicht nur in der Hauptstadt tut man sich schwer mit der Transparenz. Auch in Contern fühlt sich der Schöffenrat in der Mobbingaffäre durch Gutachten entlastet, die unter Verschluss bleiben. Der OGBL übte Kritik und forderte eine transparente und objektive Aufklärung.
Und nicht nur Gemeinden, auch Ministerien und Verwaltungen tun sich immer wieder schwer mit der Transparenz. So gesehen geht es im Berufungsverfahren um die Zebrastreifen-Studie wirklich ums Prinzip. Die Zeiten, in denen Politik und Verwaltungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit agieren konnten, sollten auch in Luxemburg ein für allemal begraben werden. Dass es dafür ein Gerichtsurteil braucht, ist zwar legitim, doch zugleich ein Armutszeugnis für die Politik.
De Maart

Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können