VerbraucherschutzPreis? Egal! Luxemburgs Luxusläden nehmen es mit den Vorschriften nicht so genau

Verbraucherschutz / Preis? Egal! Luxemburgs Luxusläden nehmen es mit den Vorschriften nicht so genau
„Preisschilde? Pah! So etwas braucht es doch nur für Plebejer, die kein Geld haben! Wer 18.000 Euro für eine Handtasche ausgibt, dem ist der Preis egal!“ – So oder anders lauten wohl die Gedanken der Geschäftsführer in den hauptstädtischen Luxusläden. Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Luxusboutiquen in Luxemburg nehmen es mit der Preistransparenz nicht allzu genau. Das teilt das Verbraucherschutzministerium mit. Allerdings setzt der Staat nicht auf Repression, sondern auf Kooperation, um den Konsumenten zu schützen. 

Die Direktion für Verbraucherschutz hat in einer umfassenden Untersuchung der Luxusgüterbranche zwischen April und November Mängel in der Preisauszeichnung von Produkten und Dienstleistungen festgestellt. 62 Betriebe wurden überprüft, darunter namhafte Luxusmarken. Auf Nachfrage des Tageblatt bestätigt die Verbraucherschutzdirektion, dass bei über der Hälfte dieser Betriebe die Ausweisung der Preise nicht korrekt oder sogar schlichtweg nicht vorhanden sei. „Für die Kunden müssen die Preise auch in Schaufenstern klar ausgeschildert sein, damit sie diese mit der Konkurrenz vergleichen können“, erklärt ein Sprecher.

Namen der betroffenen Betriebe wollte man allerdings nicht nennen, denn: „Die Direktion für Verbraucherschutz setzt auf kooperative Maßnahmen bei Kontrollen und bietet den Gewerbetreibenden Lösungen an, um die Vorschriften zu erfüllen.“ Deshalb hat der Verbraucherschutz auch einen kostenlosen Leitfaden für Gewerbetreibende veröffentlicht, um sie bei der Umsetzung der Preistransparenz zu unterstützen. Verbraucherschutzministerin Martine Hansen (CSV) sagt dazu: „Ich bin überzeugt, dass der beste Verbündete beim Schutz der Verbraucherrechte die enge Zusammenarbeit mit den Gewerbetreibenden ist, die ein Verhältnis des gegenseitigen Vertrauens schafft und Transparenz in den Mittelpunkt stellt.“

Vor den Feiertagen intensiviert die Polizei Nachkontrollen in den betroffenen Läden. Verstöße gegen die Preisvorschriften können zu gebührenpflichtigen Verwarnungen zwischen 25 und 2.000 Euro und sogar zu Strafverfahren führen. 

den tutebatty
10. Januar 2024 - 15.04

@Lux/ Merci, ech fille mech geschmeechelt. Froe mech jhust wien hei " vun Tuten a Blosen keng Ahnung " huet. Ët gët vill aal Lëtzebuerger Spréchwierder. déi bei sou Muenchem den Nol op de Kapp treffen

Lux
7. Januar 2024 - 16.26

@ den tutbatty / Hei en âle lëtzebuerger Ausdrock. " vun tuten a blosen kéng Ahnung hun". Mat ärem Pseudonym hu der Nôl voll op de Kapp getraff. :-)

den tutebatty
5. Januar 2024 - 20.06

Und da wundern sich Verschiedene, dass viele Luxemburger nach Trier zum Einkaufen fahren. JJ/ hat recht , die Reaktion von Lux/ zeigt, wie recht er mit seinen Zitaten hat.

Harry
28. Dezember 2023 - 18.26

Dës Luxusbuttéker interresséiert den Verbraucherschutz
dreimol neischt. Wann déi Problemer gemaach kréien dann sinn
déi muer direkt fort. Eis Schickimicki-gesellschaft waerd schons
dofir suergen.

Lux
22. Dezember 2023 - 16.00

@ JJ / Dir schreift ower Sachen. Bezähmt iech dach w.e.g.

JJ
22. Dezember 2023 - 12.58

Wer protzen will soll auch dafür bezahlen."Wer nach dem Preis fragt hat eh kein Geld." sagt ein altes schottisches Sprichwort. Oder wie Georg Schramm sagte: " Im oberen Preissegment läuft es nach wie vor prächtig.Aber das kriegen Leute wie sie gar nicht mit." Wenden wir uns also wieder der peinlichen Bettelszene zu.