Plastiktüten, gesunde Ernährung, Kündigungsschutz: Hier gelten seit Neujahr andere Regeln

Plastiktüten, gesunde Ernährung, Kündigungsschutz: Hier gelten seit Neujahr andere Regeln

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Mit dem Beginn des neuen Jahres sind – neben der Mindestlohnerhöhung – eine Reihe an Neuerungen umgesetzt worden. Sie reichen von Plastiktüten über Impfungen bis hin zu Tuberkulose.

Daten-Transparenz

Seit dem 1. Januar gilt ein neues Transparenzgesetz in Luxemburg. Öffentliche Akteure müssen nun alle „zugänglichen“ Daten online stellen und solche Angaben auf Anfrage hin binnen einem Monat mitteilen.

Ernährungsberatung

Die Ernährungsberatung wird ab diesem Jahr vom nationalen Sozialsystem zurückerstattet. Plastiktüten dürfen seit dem 1. Januar nicht mehr gratis zur Verfügung gestellt werden. Eine Ausnahme bilden die sehr leichten Tüten, wie man sie beispielsweise zum Einpacken von Obst und Gemüse erhält.

 

 

Revis

Das „Revenu minimum garanti“ (RMG) wurde durch das „Revenu d’inclusion sociale“ (Revis) ersetzt.

 

 

 

Kündigungsschutz

Bislang konnte ein Arbeitsvertrag beendet werden, wenn ein Mitarbeiter in einer Periode von 104 Wochen (zwei Jahren) während 52 Wochen wegen Krankheit ausfiel. Diese Frist wurde nun auf 78 Wochen erhöht.

 

 

Krankheiten

Eine Reihe von Krankheiten sind seit Beginn des Jahres meldepflichtig. Darunter Tuberkulose, Lyme-Borreliose, Masern und sexuell übertragbare Krankheiten wie HIV, Syphilis und Hepatitis.

 

 

Impfen

Seit dem 1. Januar gibt es ein nationales Impfprogramm gegen HPV. Auf Empfehlung des „Conseil supérieur des maladies infectieuses“ ist die Impfung gratis für Menschen zwischen 9 und 13 Jahren sowie für eine Reihe von gefährdeten Zielgruppen.

Studienbeihilfen

Studierende erhalten ab dem Studienjahr 2019/2020 mehr Geld. Die staatlichen Beihilfen steigen um 2,5 Prozent.