Freitag7. November 2025

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Sind Abgeordnete selbstständig?Pirat Marc Goergen scheitert mit bizarren Argumenten vor dem Verwaltungsgericht

Sind Abgeordnete selbstständig? / Pirat Marc Goergen scheitert mit bizarren Argumenten vor dem Verwaltungsgericht
Marc Goergen wollte ganz bestimmt nur Klarheit für die steuerliche Behandlung von Parlamentariern. Nein, echt! Ehrenwort! Foto: Editpress/Julien Garroy

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Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Abgeordnete sind keine Selbstständigen – und müssen Steuern zahlen. Der Piratenabgeordnete Marc Goergen hatte diesen Sachverhalt in einer Beschwerde angezweifelt. Seine Argumente waren dabei durchaus skurril.

Der Piraten-Abgeordnete Marc Goergen ist mit seinem Versuch gescheitert, sich steuerrechtliche Vorteile zu erstreiten. Das Luxemburger Verwaltungsgericht hat seine Beschwerde abgelehnt und bestätigt: Die Abgeordnetendiät ist steuerpflichtig. Das berichtet das Online-Magazin Reporter.

Goergen hatte das Argument vorgebracht, dass Parlamentarier laut Verfassung „unabhängig und nicht weisungsgebunden“ seien – und daher nicht als Arbeitnehmer, sondern als Selbstständige betrachtet werden müssten. Folglich, so seine Logik, dürften sie betriebliche Ausgaben von der Steuer absetzen. Sein Anwalt, M. Heisten, ging noch weiter und behauptete, die gesamte Vergütung eines Abgeordneten könne steuerfrei sein, weil das Wahlgesetz keine explizite Besteuerung vorschreibe.

Das Gericht ließ sich auf diese Spitzfindigkeit nicht ein. In seinem Urteil vom 12. Februar stellte es klar: Parlamentarier sind keine Selbstständigen, sondern in steuerrechtlicher Hinsicht Arbeitnehmer. Ihre Vergütung muss entsprechend als „Revenu provenant d’une occupation salariée“ deklariert werden. Ein „unternehmerisches Risiko“, das für Selbstständige typisch ist, bestehe für Abgeordnete nicht. Zudem sei ihre Diät an ihre Anwesenheit in der Chamber gekoppelt – ein weiteres Indiz für eine arbeitnehmerähnliche Stellung.

Was hat Singapur damit zu tun?

Das Verwaltungsgericht merkte auch an, dass Goergen in der betroffenen Steuererklärung das Parlament als „Arbeitgeber“ angegeben hatte – und die Chamber ihm im Gegenzug das „Certificat de salaire“ als „Employeur“ ausfüllte.

Besonders kurios: Laut Reporter wollte Goergen nicht nur allgemeine „Betriebskosten“ absetzen, sondern auch fragwürdige Ausgaben geltend machen – darunter eine Rechnung als „responsible email“ (sic) einer Firma in Singapur, die im Vertrieb von Flugsimulatoren tätig ist.

Trotz der juristischen Niederlage betont Goergen, dass es ihm nicht darum gegangen sei, keine Steuern zu zahlen, sondern um mehr Klarheit für die steuerliche Behandlung von Parlamentariern.

Goergen hatte sich 33.000 Euro von der parlamentarischen Gruppe seiner Partei geliehen, um seine Steuerschulden zu begleichen. Zwar hat er die Summe mittlerweile zurückgezahlt, doch das Darlehen wirft Fragen zur finanziellen Praxis der Piraten auf – insbesondere im Kontext anderer umstrittener Vorgänge rund um die Parteifinanzen.


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Grober J-P.
27. Februar 2025 - 20.43

Selbst_ständig in die Chamber eingetreten, wahrscheinlich ohne Mandat, diese Aussage würde noch fehlen. Was führen solche Leute im Oberstübchen mit sich herum?

Kevin Lommel
27. Februar 2025 - 18.49

Jahrelang ein zinsloser Kredit für den Prinzen, aus der Kasse der sensibilité politique.

Es scheint niemanden zu stören, weiter so.