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LuxemburgPfusch im Bausektor: Über Hilfen für Kundschaft – und deren Grenzen

Luxemburg / Pfusch im Bausektor: Über Hilfen für Kundschaft – und deren Grenzen
Wenn eine Baufirma nicht sauber arbeitet und dann auch noch Insolvenz anmeldet, können sich Betroffene auf verschiedenen Wegen Unterstützung suchen Foto: Editpress/Julien Garroy

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Eine Baufirma arbeitet nicht sauber und geht dann insolvent. Das ist Kundin Jenny Leonardis bei der Renovierung ihres Hauses in Düdelingen passiert. Menschen in solchen Situationen können sich in Luxemburg an verschiedene Dienste wenden – deren Möglichkeiten allerdings begrenzt sind.

Zahlreiche Flecken, ein halb gefliestes Schlafzimmer und mangelhaft installierte Elektrik – das war das Ergebnis der Arbeit einer Baufirma, die Düdelingerin Jenny Leonardis für die Renovierung ihres Hauses engagierte. Die Frau setzte die Arbeiter vor die Tür und erzählte in einem Ende Oktober erschienenen Artikel im Tageblatt ihre Geschichte. Auch andere Kundschaft sowie ein Mitarbeiter haben schlechte Erfahrungen mit der Firma gemacht. Der Betrieb mit Sitz in Esch meldete im Oktober Insolvenz an. Kürzlich wurde allerdings klar: Der geschäftsführende Partner von „Eva Construction“ hat eine neue Firma gegründet. 

Das für das Ausstellen von Niederlassungsgenehmigungen zuständige Ministerium für Wirtschaft bestätigt, dass „Eva Habitat“ im „Registre de commerce et des sociétés“ (RCS) registriert wurde. Aber, so heißt es von dessen Pressestelle: „Diese Firma hat noch keine Niederlassungsgenehmigung. Sie ist zwar gegründet, kann aber erst ein Gewerbe betreiben, falls sie eine Genehmigung bekommt.“ Ob der Unternehmer seine Erlaubnis bekommen wird, will man beim Ministerium nicht sagen: „Wir können uns dazu nicht äußern. Sobald die Entscheidung gefallen ist, können wir das aber mitteilen.“ Wann das der Fall sein wird, sagt die Behörde nicht. 

Ebenfalls unklar ist, ob öfters Betriebe insolvent gehen und ihre Aktivitäten dann unter neuem oder ähnlichem Namen fortführen. Das Wirtschaftsministerium führt keine Statistik zu den verwendeten Namen von Betrieben. Die Pressestelle erklärt ausweichend: „Generell gilt, dass Namen (oder Variationen davon) genutzt werden können, sobald die ursprüngliche Gesellschaft das Gewerbe nicht mehr betreibt.“ Dass sich aufgrund insolvent gegangener Baufirmen Menschen bei der „Union luxembourgeoise des consommateurs“ (ULC) melden, kommt vor. Eine Liste an Namen von fragwürdigen Firmen führt diese nicht. 

Ehrbarkeit gefragt

Einige Bestimmungen sollen allerdings vermeiden, dass unehrliche Geschäftsleute einen (neuen) Betrieb gründen. Die Gesetzgebung zu Niederlassungsgenehmigungen sieht laut Wirtschaftsministerium die Kontrolle des Managers einer Firma vor: „Also ob es bei dieser Person nicht zu einer mit Betrug verbundenen Insolvenz kam, oder anderweitig gegen Bestimmungen verstoßen wurde.“ Voraussetzung für eine Gründung sind laut Gesetz unter anderem das Vorhandensein der beruflichen Ehrbarkeit und Qualifikationen (zum Beispiel der Nachweis eines Meisterbriefs).

„Ein Unternehmer kann nach der Einstellung von Aktivitäten die Möglichkeit prüfen, sich neu zu gründen, wenn seine berufliche Ehrbarkeit nicht von der Justiz infrage gestellt wurde. Wenn also kein Verbot oder eine Verurteilung vorliegen“, erklärt die Pressestelle der „Chambre de commerce“. Auch vom Wirtschaftsministerium heißt es, dass dieses sich bei den Kontrollen bei Anfragen auf Niederlassungsgenehmigungen auf Gerichtsurteile und „auf eine Reihe weiterer, größtenteils administrativer Elemente“ basiert.

Ein Unternehmer kann sich neu gründen, wenn seine berufliche Ehrbarkeit nicht von der Justiz infrage gestellt wurde

Chambre de commerce

Die zu Beginn erwähnte Düdelingerin Jenny Leonardis konnte sich aufgrund der verpfuschten Renovierung nun aber keine teure Gerichtsprozedur leisten und leitete keine juristischen Schritte gegen die Firma ein. In solchen Situationen kann die Prozesskostenhilfe ein Weg sein, um die eigenen Rechte dennoch geltend zu machen – wenn einem Antrag darauf denn stattgegeben wird. Die Kosten für Anwältinnen und Anwälte können dann zum Teil oder ganz übernommen werden, wie die Direktion für Verbraucherschutz und die Ministerien für Justiz, Wirtschaft und Wohnungsbau sowie Raumentwicklung gemeinsam auf Nachfrage erklären. Informationen zu diesem Rechtsbeistand gibt es unter guichet.public.lu.

Vermittelnde Dienste

Außerdem kann der „Service d’accueil et d’information juridique“ in der Hauptstadt sowie in Diekirch eine erste Anlaufstelle sein, wenn es beim Bau oder der Renovierung der eigenen vier Wände zu Problemen kommt. Dort kann man sich kostenlos einen Überblick über die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens verschaffen. Wenn zwischen Unternehmen und Kundschaft Streit entsteht, kann der „Service national du médiateur de la consommation“ die Rolle des Vermittlers übernehmen. Die Ministerien weisen aber auf Folgendes hin: „Bei einer Insolvenz des Professionellen stößt dieser Dienst an seine Grenzen und ist dann keine Lösung.“

Auch der Verbraucherschutz ULC versucht, in schwierigen Situationen zu vermitteln. Im Namen ihrer Mitglieder kann der gemeinnützige Verein per Einschreiben Unternehmen dazu auffordern, Probleme zu beheben. „Schlägt dieser Versuch fehl, können wir einen 30-minütigen Termin mit einem Anwalt vereinbaren. Dieser dient der Information des Konsumenten. Einen ganzen Prozess können wir nicht verfolgen“, erklärt Jurist Navid Poushanchi, der bei der ULC täglich Menschen berät. Außerdem kann sich ein technischer Inspektor der ULC auf problematischen Baustellen ein Bild der Lage machen. Aber, so Navid Poushanchi: „Das ist kein vereidigter Experte und er fertigt auch keinen Bericht an, den man vor Gericht verwenden kann.“

Was es zu beachten gilt

Wer in Luxemburg bauen oder sein Haus renovieren lassen will, sollte sich laut der „Union luxembourgeoise des consommateurs“ (ULC) über die ausgewählte Firma informieren. Im Handels- und Firmenregister (RCS) kann man sich unter lbr.lu vergewissern, dass das Unternehmen über die nötigen Genehmigungen verfügt. Dort sieht man auch, wie lange ein Betrieb schon existiert. Ist das seit langem der Fall, wertet die ULC das als positives Indiz. Negative Medienberichte und schlechte Bewertungen können dagegen auf eine unehrliche Firma hindeuten. Alles Wichtige gilt es schriftlich in einem Vertrag festzuhalten. Das Dokument sollte so viele Informationen wie möglich umfassen: Details zum Projekt, einen Zeitplan, das voraussichtliche Datum der Fertigstellung und Garantien. Unklare sowie auffallend günstige Angebote sind ein Warnsignal. Wer vor dem Unterzeichnen Bedenken hat, kann sich an die ULC wenden: Unter der Nummer 49 60 22 1 (Mo., Mi., Fr.: 8 bis 13 Uhr, Di., Do.: 8 bis 12 Uhr), per Mail an [email protected] oder über das Kontaktformular auf ulc.lu. Ein schlechtes Zeichen ist das Ausüben von Druck. Oder: Wenn die Kommunikation schon vor dem Unterzeichnen schlecht ist. Betriebe, die mit dubiosen Flyern oder durch das Klingeln an der Haustür auf sich aufmerksam machen, gilt es zu meiden.

Wer eine mehrseitige Dokumentation der Unregelmäßigkeiten will – die später vor Gericht verwendet werden kann –, muss selbst eine Expertise anfragen. Das Beispiel von Düdelingerin Jenny Leonardis zeigte allerdings, dass das gerne mal bis zu 10.000 Euro kosten kann. „Viele wehren sich aus dem Grund nicht. Man muss das Geld vorstrecken und wenn man das nicht kann, hat man eben Pech“, stellte sie fest. Wie anderen Kundinnen und Kunden der Firma aus Esch bleibt auch ihr nun nur die Hoffnung, dass der geschäftsführende Partner von „Eva Construction“ keine Genehmigung für den neuen Betrieb erhält. Sodass nicht mehr Leute sich mit der Frage befassen müssen, wie sie bei Pfusch am Bau vorgehen müssen.


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Heini
25. November 2024 - 17.22

Ist man betroffen mit Bauschäden am Eigenheim, dann wirds
heutzutage sehr schwierig, niemand will dafür verantwortlich sein,
Anwalt wird eingeschaltet,Gutacher kommen und gehen,
Gerichtstermine werden hin und her geschoben,usw.
also dass kann Jahre dauern, die Schäden werden immer
grösser und niemand kümmert sich drum,Pech gehabt.
Absolutes erbärmliches Getue.

Herry
24. November 2024 - 14.29

Leider kann jede Baufirma,ob unkompetent udgl. sich im
Bauwesen herum treiben, der Kunde der auf solchen
Banditismus hereinfällt,hatte eben Pech.
Die zuständigen Ministerien und sonstige Institutionen kümmern sich nicht genügend um solche Firmen,
Niederlassungsanträge müssten effektiver kontrolliert werden,
wird aber leider öfters verpennt. Fusch am Bau nimmt zu,
auch bei grösseren Baulöwen, Hauptsache der Preis stimmt.

Nomi
24. November 2024 - 14.10

@ Leila : Sogar ULC Mitglieder werden kaum beraten. Man sagt ihnen sich selbst zu bemuehen .

Habe nach 40 Jahren Mitgliedschaft aus Frust gekuendigt !

Grober J-P.
24. November 2024 - 9.51

"ein technischer Inspektor der ULC auf problematischen Baustellen ein Bild der Lage machen."
Hatte wir auch zugeteilt bekommen. Promotor hatte keine Einsicht, gab klar zu erkennen, dass er mit ruhigem Gewissen den „Streitfall“ auf dem Gericht erwarten wolle. Das war’s dann auch vom ULC.

Leila
23. November 2024 - 15.30

Man sollte meinen, dass sich Betrug wie ein Lauffeuer ausbreitet, wo doch jeder jeden kennt - anscheinend weit gefehlt! Gilt der grau unterlegte Teil des ULC im Artikel auch für Nicht-Mitglieder? Werden auch sie beraten oder aufgeklärt?