Mittwoch22. Oktober 2025

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EditorialParadoxe Plädoyers: Wenn die Politik komplett die Glaubwürdigkeit verliert

Editorial / Paradoxe Plädoyers: Wenn die Politik komplett die Glaubwürdigkeit verliert
 Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Das juristische Gezerre um das Bettelverbot wird noch vor der Sommerpause sein erstes Etappenziel erreichen. Bis dahin will das Verwaltungsgericht ein erstes Urteil um die städtische Polizeiverordnung fällen. Etappenziel, weil es unwahrscheinlich ist, dass es beim Verfahren in erster Instanz bleiben wird. Viel wahrscheinlicher ist, dass es die Luxemburger Gerichtsbarkeit auch noch einige Monate nach dem ersten Urteil beschäftigen wird. Sicher ist aber bereits jetzt, dass das politische Gerangel um die Deutungshoheit weitere Kreise ziehen wird. Was nicht zuletzt an der Absurdität einiger vorgetragener Argumente liegt.

Rückblende auf Dezember 2024: „Wenn man im Alltag in der Stadt unterwegs ist, merkt man, dass sich die Situation generell verbessert hat. Es erreichen uns insgesamt weniger Beschwerden von den Leuten aus der Stadt“, heißt es auf Nachfrage des Tageblatt vonseiten der Pressestelle der Stadt Luxemburg. Bürgermeisterin Lydie Polfer gibt gegenüber dem Tageblatt zu Protokoll, dass „es besser geworden ist mit der organisierten Bettelei. Es gibt diese zwar noch, aber es ist weniger geworden“.

An diesem Montagnachmittag erstaunen diese Aussagen vor allem, weil die Anwälte der Stadt Luxemburg und des Innenministeriums in ihren Plädoyers das genaue Gegenteil behaupten. Eine „mise en pratique“ der polizeilichen Verordnung und des Artikels 42 sei nicht zu erkennen. Wenn man heute durch die Oberstadt schlendere, könne man nicht anders als eine „absence d’effet concret dans la pratique de l’article 42“ feststellen. Um es aus dem französischen Juristenduktus auf Deutsch zu übersetzen: Schauen Sie sich in der Oberstadt nur um, es gibt immer noch so viele Bettler wie zuvor. Demnach gibt es keinen Grund, die Entscheidungen von Innenministerium und Stadt Luxemburg anzufechten.

Fadenscheinig ist auch, dass Stadt und Innenministerium das Prinzip der Gewaltentrennung infrage gestellt sehen. Das, weil ein juristisches Gutachten der Chamber auf Anfrage der LSAP-Abgeordneten Taina Bofferding inmitten eines mehrfach vertagten Prozesses erschienen ist. Das Gutachten, das das Bettelverbot zwar als „wahrscheinlich verfassungswidrig“ bezeichnete, zieht aber nur eine klare Konklusion: Ein Gericht muss in der Sache urteilen. Dass wiederum der Anwalt der Stadt Luxemburg ein Gutachten als Argumentationsstütze für das Innenministerium verfasst hat, wird natürlich nicht erwähnt. 

Argumentation und Verstrickungen mögen aus rechtlicher und sogar deontologischer Sicht unbedenklich sein und vor Gericht Bestand haben. Das Dossier umfasst viel mehr als nur diese beiden Aspekte. Und als juristischer Laie ist das kaum gewissenhaft zu beurteilen. Fern aller Gesetzesparagrafen ist eines jedoch ganz eindeutig: dass eine solch gegensätzliche Argumentation vor Gericht und in der Öffentlichkeit an Absurdität kaum zu überbieten ist. Was denn jetzt, Herr Gloden und Frau Polfer? Gibt es die schwarzen Limousinen mit belgischen Nummernschildern noch immer, oder nicht? Ein juristisches Urteil fällt erst im Sommer, ein politisches Urteil kann sich an dieser Stelle jeder selbst bilden.

Reinertz Barriera Manfred
6. Mai 2025 - 9.28

Es gab auch ein luxemburger Transportunternehmen das morgens früh auf dem Parking Cactus Walfer mehre Leute des fahrenden Volkes ausgeladen hat, jeden Tag die dann losgezogen sind, seit ein paar MOnaten jedoch nicht mehr ; d.h. seitdem die Cactus Leute eingeschritten sind..

Grober J-P.
6. Mai 2025 - 8.43

"Gibt es die schwarzen Limousinen mit belgischen Nummernschildern noch immer"
Nein, nein Herr Wiltgen, es waren hellgraue Limousinen SL500 mit 57 und 54ger Nummernschildern!