Wer eine Straftat begeht, der landet im Gefängnis, damit er möglichst keine mehr begeht – vor allem nicht im Gefängnis selbst. Wie oft es aber zum Beispiel im Gefängnis zu Drogenbeschlagnahmungen kommt, wird nirgendwo genau oder separat erfasst. Die Gefängnisverwaltung führt laut eigener Aussage keine Statistik über die Drogenmenge, die jährlich innerhalb der Mauern beschlagnahmt wird. „Das liegt daran, dass die Drogen, die gefunden werden, in diesem Zustand – mit Verpackungen – an die Polizei weitergegeben werden“, schreibt die Gefängnisverwaltung auf Tageblatt-Nachfrage.
Die Rauschmittel würden etwa über Lieferungen und Besucher ihren Weg in die Zellen der Gefangenen finden. „Es werden regelmäßig Drogen im Gefängnis beschlagnahmt, die im Rahmen von Kontrollen gefunden werden“, sagt die Gefängnisverwaltung. Die Beamten würden vor Ort unter anderem Besucher, Briefe und Zellen kontrollieren. Außerdem führe der Zoll regelmäßig Kontrollen mit Spürhunden durch. „Sobald die Ausbildung unseres Hundedienstes abgeschlossen ist, werden regelmäßige Kontrollen gemacht“, schreibt die Verwaltung.
Ein Beispiel einer Drogen-Beschlagnahmung im Gefängnis schilderte die Gefängnisverwaltung kürzlich in einer Pressemitteilung. Demnach hatten die Gefängnisangestellten am 13. April rund 200 Gramm Cannabisharz bei einem Besucher entdeckt, der versucht hatte, die illegale Substanz in das „Centre pénitentiaire de Luxembourg“ (CPL) einzuschleusen. Das Haschisch wurde laut der Verwaltung von einem Spürhund der Hundebrigade der „Inspection anti-drogues et produits sensibles“ (IADPS) der Zoll- und Verbrauchssteuerverwaltung entdeckt. Jeder, der einen Häftling im CPL besuchen möchte, werde beim Betreten des Gefängnisses einer Sicherheitskontrolle unterzogen – entsprechende Gesetzesverstöße würden sofort der Polizei gemeldet.

Bei der Polizei angekommen, werden die beschlagnahmten Sachen dann erfasst. Aber da ist dann auch schon Schluss: „Was die Zahlen angeht, führen wir eine Statistik darüber, wie viele Drogen insgesamt in Luxemburg im Jahr beschlagnahmt werden, hier ist es allerdings nicht möglich, herauszufiltern, wie viele davon das Gefängnis betreffen“, erklärt die Pressestelle der Polizei auf Tageblatt-Nachfrage. Die Behörde nennt dazu einige Zahlen – im Jahr 2021 seien beispielsweise folgende Drogenmengen in Luxemburg insgesamt beschlagnahmt worden:
- 13,9 Kilogramm Marihuana
- 39,2 Kilogramm Haschisch
- 2,2 Kilogramm Heroin
- 3,6 Kilogramm Kokain
In den Statistiken der Drogenbeschlagnahmungen der vergangenen Jahre, die auf der Website der Polizei aufgeführt sind, seien außerdem nicht nur die Sicherstellungen erfasst, die von der Polizei vorgenommen wurden. Auch der Zoll trage seinen Teil dazu bei, dass in Luxemburg regelmäßig Drogen einkassiert werden – diese seien in den Statistiken ebenfalls mit inbegriffen.
Protokoll schreibt Umgang mit Sicherstellungen vor
Laut der Polizei gibt es mehrere Wege, wie Drogen in ein Gefängnis gelangen können. Wenn sogenannte „Pièces à conviction“ beziehungsweise Beweisstücke sichergestellt werden, von welchen vermutet wird, dass es Betäubungsmittel sind, sei immer ein gewisses Protokoll zu befolgen. Das gelte nicht nur im Kontext des Gefängnisses, sondern auch bei Drogenfunden an anderen Orten im Großherzogtum.
Die Polizei erklärt gegenüber dem Tageblatt: „Es gilt herauszufinden, um was es sich genau handelt. Dafür wird das ‚Laboratoire national de santé‘ (LNS) von der Polizei angefordert und bekommt daraufhin Proben, damit die illegalen Substanzen analysiert werden können.“ Sollten Zweifel bestehen, ob tatsächlich Drogen im Spiel sind, könnten die Polizeibeamten auch einen Schnelltest vornehmen. Dabei handele es sich jedoch eher um einen Hinweis, letztendlich sei die Analyse des LNS entscheidend.
Regelung von Aufbewahrung und Transport
Zudem sei genau definiert, wie mit den sichergestellten Substanzen und weiterem möglichem Material umzugehen sei, wie zum Beispiel Spritzen, die ebenfalls beschlagnahmt wurden. Laut den Ausführungen der Polizei gebe es Vorgaben dafür, wie die Substanzen anzufassen, aufzubewahren und zu transportieren sind. Nachdem eine Probe für das LNS aus der jeweils sichergestellten Substanzmenge entnommen wurde, landet der Rest der Beschlagnahmung bei der Staatsanwaltschaft.
Je nachdem, wie viele Drogen bei bestimmten Einsätzen gefunden wurden und je nachdem, was die Umstände waren, könnten die Polizisten auch Vertreter der Staatsanwaltschaft kontaktieren, die wiederum weitere Maßnahmen zu dem Fall anordnen können. Der ganze Vorgang einer solchen Beschlagnahmung werde von Anfang bis Ende dokumentiert und per Bericht oder auch Protokoll an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.
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Da gibt es eine einfache Lösung. Das Gefängnis öffnet das Email-Programm und schickt die Angaben an die Polizei. Und die Polizei öffnet diese Mail und integriert die Angaben in ihre Statistik.