Müllerthal: Der Weg zurück zur Normalität

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Die Aufräum- und Reparaturarbeiten im Müllerthal schreiten zügig voran, auch wenn es bei einigen Straßen noch etwas dauern wird, bis sie wieder befahrbar sind. Und auch die Entschädigungsanfragen der Versicherungsgesellschaften werden schnell bearbeitet. Erklärungen.

In der Nacht zum 1. Juni wurde das Müllerthal von schweren Unwettern heimgesucht. Durch die massiven Regenfälle und die damit verbundenen Überschwemmungen kam es zu sehr hohem Sachschaden. Nur aufgrund des schnellen Einsatzes der Feuerwehr, der Rettungsdienste sowie vieler Freiwilliger konnte das Schlimmste verhindert werden. Durch die Akuthilfe wurden die Betroffenen kurzfristig aus ihrer Not befreit.

Damit soll es aber nicht getan sein. Die Schäden in der Region sind enorm, sowohl für die Privathaushalte als auch für etliche Betriebe. Zudem wurden zahlreiche Straßen zerstört und sind momentan immer noch nicht befahrbar. Betroffen sind u.a. der CR364 Echternach (N10)-Berdorf, der CR364 Vogelsmühle-Berdorf und der CR128 Befort-Haller. Sie müssen – inklusive der Stütz- und Brückenbauwerke – saniert bzw. neu aufgebaut werden, genauso wie weitere Straßen, die erodiert oder verschüttet worden sind. Auch an der N10 Wasserbillig-Moersdorf wurden Rutschungen festgestellt. Dauer und Kosten der Reparaturarbeiten seien nur schwer einzuschätzen, so Infrastrukturminister François Bausch („déi gréng“) und Familienministerin Corinne Cahen (DP) in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der CSV-Abgeordneten Françoise Hetto-Gaasch, Octavie Modert und Léon Gloden.

Riesige Schäden

Die Straßenbauverwaltung habe viel zu tun: Sie sei gleichzeitig mit der Erhebung der Schäden, der Ermittlung der Reparaturmaßnahmen, den geologischen und bautechnischen Studien und der Beseitigung der weniger schweren Schäden beschäftigt. Eine erste vorsichtige Schätzung der Kosten ergebe einen Wert von sieben bis acht Millionen Euro. Am Tag nach den Unwettern hatte die Regierung 30 Millionen Euro an Soforthilfe zugesichert. Bislang sind beim zuständigen Ministerium 30 Anträge von Betrieben, die meisten aus der Tourismusbranche, eingegangen. In 13 Fällen wurde dann auch schon finanzielle Unterstützung gewährleistet.

Drei Unternehmen haben durch die Unwetter einen Schaden von mehr als einer Million Euro erlitten. In der Zwischenzeit sind auch die meisten Wanderwege in der Touristenregion wieder geöffnet. Vor einigen Tagen halfen in diesem Zusammenhang über 80 Polizeischüler beim Wiederaufbau mehrerer Brücken, die durch die Fluten zerstört worden waren.

Bereits 2016 war der Osten Luxemburgs Opfer von massiven Überschwemmungen geworden. Auch damals hatte die Regierung schnelle und unbürokratische finanzielle Hilfe versprochen. Das Familienministerium hatte 107 Anfragen auf Entschädigungen von Unwetteropfern entlang der Ernz gezählt. Davon seien aber inzwischen alle Dossiers, bis auf eines, abgeschlossen. In diesem einzigen Fall hat der Versicherer noch keine Stellung bezogen, wurde betont. Aber wie sieht es eigentlich mit den Versicherungen aus? Werden Wasserschäden durch Überschwemmungen abgedeckt oder nicht? Versicherungen gegen Naturgewalten wie Hagel oder Sturm stellen kein Problem dar, so ein Versicherer zum Tageblatt. Bei Überschwemmungen durch Unwetter sieht die Sachlage jedoch anders aus. Wasser ist nämlich nicht immer gleich Wasser. Es ist von wesentlicher Bedeutung, woher das Wasser kommt, erklärt der Versicherer.

Versicherungen arbeiten auf Hochtouren

Entschädigungen sind bei Wasserschäden, die durch Rohrbrüche oder übergelaufene Abwasserleitungen entstehen, möglich. Wenn das Wasser jedoch von außen ins Haus eingedrungen ist, dann kommen die Versicherungsgesellschaften in der Regel nicht für den entstandenen Schaden auf. Einige Gesellschaften sehen aber Ausnahmen vor, z.B. wenn das Wasser bei längerer Trockenperiode nicht mehr in den Boden einsickert und sich seinen Weg dann durch die Behausungen sucht oder bei Problemen mit der Kanalisation. Seit Juni 2017 kann außerdem eine Zusatzversicherung zur klassischen Hausversicherung gegen Überschwemmungsschäden abgeschlossen werden. Die Mindestversicherungssumme beträgt 200.000 Euro pro Fall und pro Jahr.

Fahrzeuge, die einer Überschwemmung zum Opfer fallen, sind durch die Kasko immer separat versichert – auch gegen Hochwasser, so der Versicherungsagent. Er rät bei einer Überflutung auf jeden Fall dazu, sofort die Feuerwehr zu alarmieren und den Schaden per Foto oder Video festzuhalten. Die Dauer, bis man sein Geld erhält, sei von Fall zu Fall unterschiedlich. Alles hänge von der Anzahl und der Komplexität der Anfragen ab. Man versuche aber immer, die Dossiers so schnell wie möglich abzuschließen, so der Versicherungskaufmann abschließend.