Fairen Wettbewerb sichernLuxemburger Europaabgeordneter: Subventionierte Unternehmen aus Drittstaaten sollen ausgebremst werden

Fairen Wettbewerb sichern / Luxemburger Europaabgeordneter: Subventionierte Unternehmen aus Drittstaaten sollen ausgebremst werden
Der EVP-Politiker Christophe Hansen ist unter anderem im EP-Ausschuss für internationalen Handel tätig Foto: Editpress/Hervé Montaigu

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Die Europäische Union versucht mit unterschiedlichen Maßnahmen, unfaire Wirtschaftspraktiken im EU-Binnenmarkt zu unterbinden. Künftig sollen staatlich subventionierte Unternehmen aus Drittstaaten in der EU ausgebremst werden, wie der luxemburgische EP-Abgeordnete Christophe Hansen gestern erklärte, der im Europäischen Parlament (EP) federführender Berichterstatter einer entsprechenden Verordnung ist.

Ein möglichst unverzerrter und fairer Wettbewerb soll im EU-Binnenmarkt herrschen. Um diesem Ziel gerecht zu werden, haben sich die EU-Mitgliedstaaten bereits eine ganze Bandbreite an Regeln gegeben. Da die EU jedoch einer der offensten Märkte der Welt ist, wie der luxemburgische EVP-Politiker Christophe Hansen gestern erklärte, haben sich längst auch „ausländische“ Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten auf dem Binnenmarkt etabliert. Die mischen zwar im Wirtschaftsleben der EU-Staaten kräftig mit, halten sich aber nicht an dieselben Regeln, denen sich die europäischen Unternehmen unterwerfen müssen. „Wir haben eine faire Konkurrenz in der EU, aber nicht mit Unternehmen aus Drittstaaten“, sagt Christophe Hansen, der unter anderem im EP-Ausschuss für internationalen Handel tätig ist.

Ins Visier nimmt die EU daher nun staatlich subventionierte Unternehmen, die im EU-Binnenmarkt tätig sind. Diese Subventionen könnten unter unterschiedlichen Formen erfolgen, so Hansen. Etwa über zinslose Kredite, Steuernachlässe oder einfach direkte Zuschüsse. Die EU-Kommission legte im vergangenen Mai daher einen Vorschlag für eine Verordnung vor, mittels der die Tätigkeit solch staatlich unterstützter Unternehmen aus Drittstaaten eingeschränkt werden soll. So müssen sich diese Unternehmen künftig einer Meldepflicht unterwerfen, wenn sie einen europäischen Betrieb übernehmen wollen, dessen jährlicher Umsatz 500 Millionen Euro überschreitet. Eine Meldepflicht soll ebenfalls gelten, wenn sich subventionierte Unternehmen aus dem Ausland an einer öffentlichen Ausschreibung in der EU beteiligen, deren geschätzter Auftragswert 250 Millionen oder mehr beträgt.

Christophe Hansen erachtet diese Werte allerdings als zu hoch angesetzt und geht davon aus, dass die EU-Parlamentarier hier niedrigere Schwellen einführen werden. So weist der EVP-Politiker darauf hin, dass etwa ein vielversprechendes Start-up-Unternehmen kaum einen derart hohen Umsatz aufweisen könnte, dennoch von einem Betrieb aus einem Drittstaat aufgrund unfairer Wettbewerbsbedingungen übernommen werden könnte. Zudem führt er das Beispiel einer Ausschreibung zur Vertiefung der Elbe in Deutschland an. Drei Unternehmen aus der EU – darunter die in Luxemburg ansässige Jan de Nul Group – hätten Angebote von jeweils um die 50 Millionen Euro abgegeben; der Kostenvoranschlag eines chinesischen Unternehmens habe bei lediglich 32 Millionen Euro gelegen, so Christophe Hansen. Der denn auch keinen Hehl daraus macht, dass mit der neuen Verordnung hauptsächlich chinesische Unternehmen betroffen sein würden, auch wenn die Regeln allgemein gültig seien. „Es sind viele chinesische Fälle bekannt“, sagt der EVP-Politiker und meint, dass die Verordnung „das Leben für Unternehmen aus China im EU-Binnenmarkt schwerer“ machen werde.

Weitere Maßnahmen

Die Kommission will jedoch auch selbst tätig werden und bei Verdacht Betriebsübernahmen und öffentliche Ausschreibungen überprüfen, bei denen es um geringere Umsätze beziehungsweise geringere Auftragssummen geht. Solange die EU-Kommission diese Fälle oder die meldepflichtigen Fälle überprüft, darf es zu keinem Geschäftsabschluss zugunsten des Erwerbers beziehungsweise des Anbieters kommen. Stellt die Kommission fest, dass eine verzerrte Wettbewerbssituation vorliegt, kann sie bestimmte Maßnahmen oder Verpflichtungen anordnen. Oder schlicht den Erwerb eines europäischen Unternehmens oder den Zuschlag für einen öffentlichen Auftrag durch ein subventioniertes Unternehmen aus einem Drittstaat verbieten.

Diese Verordnung ist nur eine von mehreren Maßnahmen, mit denen die EU versucht, faire Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen in der Union und darüber hinaus herzustellen. Erst im Juni haben sich die EU-Staaten auf eine gemeinsame Position zu einer weiteren Verordnung geeinigt, nach der Unternehmen aus Drittstaaten der Zugang zu den öffentlichen Märkten in der EU, wenn nicht untersagt, dann doch erschwert werden soll, wenn zuvor EU-Unternehmen keinen Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen in dem jeweiligen Drittland erhalten haben. Ein weiteres Beispiel ist das sogenannte „CO2-Grenzausgleichssystem“, mit dem der Import bestimmter Waren aus Drittstaaten mit einer CO2-Abgabe belegt werden. Damit soll verhindert werden, dass europäische Betriebe wegen der in der EU geltenden höheren Klimaschutzstandards benachteiligt werden.

Wieder Mann
15. September 2021 - 18.01

@Kemp:Ich kann mich nur wundern wie naiv Sie gegen-argumentieren , mein Eindruck eines belesenen Mitbürger immer mehr schwindet. Ich gehe davon aus Sie nicht in Ihrer eigenen Welt leben und wissen ,willst du mich treffen, treffe ich dich mit derselben Art und Weise. Subventionierte Produkte aus Drittländer will man in Europa sanktionieren.Als Gegenmaßnahme dieser Sanktionen könnte das Drittland einer vom Staat subventionierten Fluggesellschaft die Landeerlaubnis verweigern,entziehen . Einerseits unfaire Praktik Produkte zu unterstützen, andererseits unfaire Praktik eine marode EU Fluggesellschaft mit Steuergelder am Leben zu erhalten .

J.C. Kemp
15. September 2021 - 16.59

Es geht nicht um Landerlaubnis sondern um Import von Waren und Dienstleistungen.

Wieder Mann
14. September 2021 - 18.27

@Kemp: Mir scheint Sie verstehen nicht.Klar und deutlich für den modernen , fortschrittlichen Herrn Kemp: „ Drittländer nicht zum EWR gehören“, diese Drittländer , im Fall von EU Sanktionen als Gegenmaßnahme, dann die vom Staat subventionierte Luxair die Landeerlaubnis entziehen könnten

J.C. Kemp
14. September 2021 - 16.35

Versteht der Wieder Mann den Begriff "Drittländer"?

Wieder Mann
14. September 2021 - 10.47

Das entspricht nicht der Theorie eines liberalen Wirtschaftsmarktes .Oder darf man jetzt in Drittländer ,die vom Staat am Leben erhaltene Luxair , die Landeerlaubnis entziehen.