Die Information, dass man mit einem luxemburgischen Nummernschild am Auto in Trier oder im Landkreis fahren kann, wie man will, hält sich hartnäckig. Sie stammt jedoch eher aus dem Reich der Sagen und Märchen. Denn auch für diese Fahrer gilt: Wenn es blitzt, kann es teuer werden. Es sei denn, man wohnt im Ausland und will nicht verraten, wer gefahren ist.
Wie viele ausländische Autos werden in Trier geblitzt?
Die Stadt Trier ist seit 2016 zuständig für die Verkehrsüberwachung in weiten Teilen des Stadtgebiets. Auch Rotlichtverstöße werden vermehrt erfasst, seitdem stationäre Säulen aufgestellt worden sind. Nach Auskunft der Stadtverwaltung sind 2022 knapp 10.000 Autos geblitzt worden, die nicht in Deutschland registriert waren. Insgesamt waren rund 56.700 Autos und LKW auffällig. Der Anteil ausländischer Fahrzeuge entspricht somit einem Anteil von rund 17 Prozent. In den vorhergehenden Jahren waren die Zahlen kleiner: 2021 wurden 40.500 Autos bei Verstößen erfasst (4600 Autos mit ausländischen Kennzeichen), 2020 waren es 36.100 (3700).
Bei den Herkunftsländern dominiert das Großherzogtum Luxemburg. Im vergangenen Jahr waren knapp 70 Prozent der in Trier geblitzten ausländischen Fahrzeuge dort angemeldet. 2020 und 2021 war der Anteil noch höher. Bei den Nationalitäten folgen 2022 in der Blitzer-Rangliste Autos aus den Niederlanden (800), Frankreich (500), Polen (340) und Belgien (290).
Zahlungsmoral der in Trier geblitzten Autofahrer
Laut Stadtverwaltung Trier reagiert ein Großteil der ertappten Verkehrsteilnehmer auf die Post vom Ordnungsamt. Bei Geschwindigkeitsverstößen liegt die Quote der erfolgreich erledigten Verfahren bei rund 90 Prozent.
Dieser hohe Wert ist jedoch auch darauf zurückzuführen, dass die Stadtverwaltung Trier detektivische Fähigkeiten an den Tag legt. Denn es gibt nach Auskunft von Elmar Geimer, Leiter der städtischen Verkehrsüberwachung, den einen oder anderen Fahrzeugbesitzer, der nicht kooperativ ist. Grund dafür ist die sogenannte Fahrerhaftung. Es muss also festgestellt werden, wer mit dem geblitzten Auto unterwegs war.
Nicht jeder Firmenchef oder jede Leasingfirma ist willens oder in der Lage, den Namen von Fahrern herauszurücken. In letzter Konsequenz müssten Verfahren deshalb eingestellt werden, teilt die Stadtverwaltung mit. „Davor versuchen wir jedoch, alle möglichen Recherchemaßnahmen zu ergreifen – beispielsweise Luxemburger Handelsregister, Internetrecherchen, Prüfung von Altfällen“, sagt Björn Gutheil vom städtischen Presseamt. In Ländern wie den Niederlanden ist übrigens in jedem Fall der Halter in der Haftung, wenn dessen Auto zu schnell unterwegs war. Dort ist es egal, wer mit dem Auto gefahren ist.
Wird jeder Verstoß geahndet?
Offensichtlich ist es so, dass Parksünder mit einem im Ausland angemeldeten Fahrzeug ungeschoren davonkommen. Anders sieht es bei Tempo- oder Rotlichtverstößen aus. „Alle Verstöße im Fließverkehr werden verfolgt, da wir dazu die jeweiligen Halterdaten auf EU-Ebene erhalten“, sagt der Sprecher der Stadtverwaltung. Bei Forderungen ab 70 Euro greift zudem eine weitere EU-Regelung. In diesem Fall können Bußgeldstellen Forderungen im Ausland vollstrecken (lassen), wenn die Betroffenen auf alle Anschreiben nicht reagieren.
Aber was passiert mit dem Bußgeld? Während das freiwillig bezahlte Bußgeld für einen Verstoß in Trier im städtischen Haushalt landet, ist es bei Vollstreckungen im Ausland anders. Dann kümmert sich das Bundesamt für Justiz in Köln um die Angelegenheit. Dieses wiederum nimmt Kontakt mit der Partnerbehörde im Land des Verkehrssünders auf. Der dort eingetriebene Betrag wandert auf das Konto der Partnerbehörde. Für Trier gibt es kein Geld, sondern nur die Mitteilung, dass das Trierer Knöllchen bezahlt wurde.
Was einem Verkehrssünder in Trier droht – und was nicht
Wer in Luxemburg zu schnell fährt oder eine rote Ampel missachtet, kann als in Deutschland lebender Verkehrsteilnehmer das großherzögliche Knöllchen möglicherweise ignorieren. Bei seinem nächsten Luxemburgbesuch könnte es jedoch geschehen, dass eine Parkkralle angebracht wird. Die kommt erst dann weg, wenn man bei der Polizei seine Strafe zahlt. Laut Stadtverwaltung fehlt für eine solche Praxis in Deutschland die gesetzliche Grundlage. Doch halt. „Beim Abschleppen ausländischer Fahrzeuge wegen schwerwiegender Parkverstöße machen wir von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch“, sagt Gutheil. Das heißt, dass das Auto möglicherweise erst dann herausgegeben wird, wenn auch alte Forderungen beglichen werden.
Punkte in Luxemburg und in Flensburg
Wer in Luxemburg wegen eines gravierenden Verstoßes gegen die Regeln auffällt, muss zahlen. Und er bekommt Punkte abgezogen. Zwölf hat man insgesamt. Ist man beispielsweise innerorts 15 Kilometer pro Stunde schneller als erlaubt unterwegs, werden zwei abgezogen. Wenn das Punkteguthaben auf 0 gesunken ist, wird die Fahrerlaubnis ausgesetzt. In Deutschland gibt es auch für Fahrer von im Ausland angemeldeten Fahrzeugen Punkte. Diese werden dem Kraftfahrtbundesamt in Flensburg mitgeteilt. Wer dann zu viele Punkte hat, darf zumindest in Deutschland nicht mehr mit dem Auto fahren.
De Maart
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