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AsylpolitikLuxemburg pausiert vorübergehend Asylanträge aus Syrien – derzeit sind 864 Anfragen in Bearbeitung

Asylpolitik / Luxemburg pausiert vorübergehend Asylanträge aus Syrien – derzeit sind 864 Anfragen in Bearbeitung
864 Anträge auf internationalen Schutz von syrischen Staatsangehörigen waren am 31. Dezember 2024 in Bearbeitung Foto: Editpress/Julien Garroy

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Die Luxemburger Regierung hat die Bearbeitung von Asylanträgen syrischer Staatsangehöriger temporär ausgesetzt. Grund sind politische Umwälzungen in Syrien. Familienzusammenführungen sind jedoch weiterhin möglich, bestätigt Innenminister Léon Gloden. 864 Anträge von syrischen Staatsangehörigen auf internationalen Schutz waren am 31. Dezember 2024 in Bearbeitung.

Die „Direction générale de l’immigration“ (DGI) gab am 10. Dezember 2024 bekannt, dass die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz syrischer Staatsangehöriger aufgrund der jüngsten politischen Entwicklungen in Syrien und des Sturzes des Assad-Regimes vorübergehend ausgesetzt wurde. Die EU-Mitgliedsstaaten müssten die neue geopolitische Lage in Syrien sorgfältig analysieren, bevor weitere Schritte beschlossen werden. Ziel der Aussetzung sei es, eine Abstimmung zwischen den betroffenen Ländern zu ermöglichen, um künftig ein „harmonisches Vorgehen“ sicherzustellen, hieß es seitens des Innenministeriums.

In der Fragestunde der Regierung am gleichen Tag erläuterte Innenminister Léon Gloden (CSV), dass zu diesem Zeitpunkt 825 syrische Antragsteller auf internationalen Schutz von der Aussetzung der Prüfung ihres Antrags betroffen seien.

Am 31. Dezember 2024 befanden sich insgesamt 864 Anträge auf internationalen Schutz von syrischen Staatsangehörigen in Bearbeitung, darunter 400 Minderjährige. Das geht aus der Antwort des Innenministers auf eine parlamentarische Anfrage des Grünen-Abgeordneten Meris Sehovic hervor.

Familienzusammenführung bleibt möglich

Trotz der Aussetzung der Prüfung von Anträgen bleiben Verfahren zur Familienzusammenführung von Personen, die internationalen Schutz genießen, weiterhin gewährleistet, schreibt Gloden. Nach den geltenden gesetzlichen Regelungen können anerkannte Flüchtlinge und Personen mit subsidiärem Schutz ihre engen Familienangehörigen, wie Ehepartner und minderjährige Kinder, nach Luxemburg holen. Der Innenminister bestätigte, dass derzeit 191 Anträge auf Familienzusammenführung von syrischen Staatsangehörigen bearbeitet werden.

Der Minister stellt jedoch klar, dass Familienangehörige, die im Rahmen der Familienzusammenführung nach Luxemburg gelangen und anschließend selbst einen Antrag auf internationalen Schutz stellen, von der vorübergehenden Aussetzung der Asylantragsprüfungen betroffen sein könnten. Dies betreffe insbesondere jene Familienmitglieder, die mit einem Hauptantragsteller verbunden sind, dessen Verfahren aktuell ausgesetzt ist.


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