Luxemburg braucht Zigaretten. Oder genauer gesagt: Der luxemburgische Staat ist angewiesen auf die Steuereinnahmen durch den Verkauf von Tabakprodukten, auch und gerade an die vielen Nachbarn, die über die Grenze kommen, um Zigaretten oder Tabak zu kaufen. Gleichzeitig verfolgt der Staat aber auch das genaue Gegenteil als Ziel: Die Luxemburger sollen die Gesundheitskasse schonen und weniger rauchen – also keine Zigaretten kaufen. Zwar ist die Zahl der Raucher im Großherzogtum laut einer Studie der „Fondation Cancer“ in diesem Jahr gesunken, von 27 Prozent auf 23 Prozent. Ob diese Entwicklung sich jedoch fortschreiben wird, ist keinesfalls sicher.
Aus diesem Grund soll Luxemburg bald ein neues Anti-Tabak-Gesetz bekommen. Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) hat den Gesetzentwurf Nr. 8333 zur „lutte antitabac“ von ihrer Vorgängerin Paulette Lenert (LSAP) übernommen, die ihn im Oktober 2023 eingebracht hatte, kurz vor dem Regierungswechsel. In erster Linie handelt es sich dabei um die Umsetzung der EU-Richtlinien 2022/2100 und 2014/40, die nach einer neuen Regelung für sogenannte „neue Nikotinprodukte“ verlangen – jenseits von klassischen Tabakprodukten.
Trendprodukte Einweg-Vapes und Nikotinbeutel
Die „Fondation Cancer“ hat in ihrer jüngsten Studie zum Tabakkonsum in Luxemburg festgestellt, dass gerade bei 16- bis 24-Jährigen eine Tendenz zum Konsum alternativer Nikotinprodukte besteht. 26 Prozent gaben an, E-Zigaretten zu rauchen – die überwältigende Mehrheit von ihnen (93 Prozent) greifen dabei zu sogenannten Einweg-Vapes, die mitunter in wilden Geschmacksrichtungen vertrieben werden, von Wassermelone und Erdbeere bis hin zu Mojito. Als wichtigste Gründe für den Konsum gaben die jungen Erwachsenen Geschmack und Vergnügen an.
Und noch ein weiteres neues Nikotinprodukt wächst an Beliebtheit: Nikotinbeutel, die 2024 von 16 Prozent der jungen Erwachsenen regelmäßig konsumiert wurden. „Diese Ergebnisse zeigen, dass der traditionelle Tabakkonsum unter jungen Erwachsenen zurückgeht, während neue Formen des Konsums immer mehr an Bedeutung gewinnen“, sagt Margot Heirendt, Direktorin der „Fondation Cancer“. Es sei darum entscheidend, den Konsum dieser neuen Nikotinprodukte gesetzlich zu regulieren.
In ihrem Gutachten zum Entwurf des neuen Gesetzes hat sich die Krebsstiftung deshalb auch für ein generelles Verbot von Nikotinbeuteln und Einweg-E-Zigaretten eingesetzt. In Belgien sind die kleinen Beutel bereits seit 2023 verboten, Frankreich plant, zu folgen. Seit März sind in Frankreich Einweg-Vapes verboten, nach Belgien das zweite EU-Land mit einer solchen Regelung. In Deutschland sind Nikotinbeutel verboten, Einweg-E-Zigaretten bislang noch erlaubt, auch wenn sich der Bundesrat im vergangenen November für ein Verbot ausgesprochen hat. Und Luxemburg? Geht mit seinem neuen Gesetz seinen eigenen Weg.
Für neue Nikotinprodukte und Nikotinbeutel werden die Regeln so hart angezogen, dass sie quasi in Zukunft verboten sind. Sie dürfen keine Aromen und Zusatzstoffen enthalten, wie es derzeit bereits für Zigaretten gilt. Vor allem aber dürfen sie einen konkreten Nikotin-Schwellenwert nicht überschreiten: Nikotinbeutel dürfen nicht mehr als 0,048 Milligramm Nikotin pro Beutel enthalten, neue Nikotinprodukte nicht mehr als 0,048 Milligramm Nikotin pro Gramm Produkt. Dieser Grenzwert stellt ein De-facto-Verbot dar, denn Nikotinbeutel mit einer solch geringen Nikotinmenge gibt es bislang nicht. Ein echtes Verbot wollten die Gesetzgeber indes nicht. „Es geht darum, den Markt noch kontrollieren zu können“, sagt die Berichterstatterin des Gesetzes in der Gesundheitskommission, Françoise Kemp (CSV).

Sorge um unkontrollierten illegalen Markt
In der Tabakindustrie hingegen sorgt man sich hingegen um einen nicht zu kontrollierenden illegalen Markt, sollten die Schwellenwerte so niedrig angesetzt werden. Auch die Handelskammer kritisiert in ihrem Gutachten den Gesetzesentwurf und die Verhältnismäßigkeit seines De-facto-Verbots. Ihrer Ansicht nach gingen die geplanten Bestimmungen weit über die einschlägigen EU-Bestimmungen hinaus, was zu Rechtsunsicherheit führe. Die Handelskammer plädiert dafür, „eine vernünftigere Höchstgrenze für Nikotin pro Beutel und pro neues Nikotinprodukt festzulegen, die den verfolgten Zielen, aber auch den Erwartungen des Sektors und der volljährigen Raucher, die auf eine glaubwürdige und weniger schädliche Alternative zur brennbaren Zigarette zurückgreifen möchten, gerecht wird“, wie es im Gutachten heißt.
Ob neue Nikotinprodukte beim Ausstieg aus dem Rauchen helfen, darüber gehen die Meinungen auseinander. „Im Gegensatz zu Nikotinersatzprodukten, die in Apotheken verkauft werden und wissenschaftlich für ihre Wirksamkeit bei der Raucherentwöhnung anerkannt sind, sind Nikotinbeutel nicht als Hilfe bei der Raucherentwöhnung anerkannt“, schreibt die „Fondation Cancer“. Doch es gibt auch eine andere Perspektive. In Schweden beispielsweise rauchen gerade mal fünf Prozent der erwachsenen Bevölkerung. Dafür konsumieren 16 Prozent der volljährigen Schweden und Schwedinnen täglich Snus, eine Form von Oraltabak. Snus wird dort als Methode angesehen, um mit dem Rauchen aufzuhören. Richtig treffend ist der Vergleich jedoch nicht: Im Gegensatz zu tabakfreien Nikotinbeuteln enthält Snus Tabak.

Ob Hilfsmittel beim Ausstieg oder nicht: Nikotinbeutel werden in Luxemburg in Zukunft quasi verboten sein. Anders sieht es mit den bereits erwähnten, bei Jugendlichen beliebten Einweg-E-Zigaretten aus. Die fallen im neuen Anti-Tabak-Gesetz nicht unter die neuen Nikotinprodukte, d.h. für sie gelten auch nicht die oben aufgeführten strengen Schwellenwerte. Die Fondation Cancer bedauert diese Entscheidung. „Der zulässige Grenzwert für Nikotin in dieser Art von elektronischen Zigaretten ist nach wie vor sehr hoch (20 mg/ml Flüssigkeit), wodurch Jugendliche einem erheblichen Abhängigkeitsrisiko ausgesetzt sind“, schreibt die Stiftung in ihrem Gutachten. „Einweg-E-Zigaretten müssen in einem anderen Gesetz reguliert werden“, erklärt Berichterstatterin Kemp auf Nachfrage. Auf den kritischen Einweg-Aspekt geht auch der Ombudsmann für Kinder und Jugendliche (OKaJu) in seinem Gutachten ein und warnt vor Umweltschäden durch Wegwerf-Produkte. Das Anti-Tabak-Gesetz wird nun noch einmal dem Staatsrat vorgelegt, kurz vor oder nach der Sommerpause könnte es in der Chamber gestimmt werden.
De Maart

Et ass scho laang bekannt, datt Tubak gesondheetsschiedlech ass. Dag fir Dag gi Nëtfëmmerten der Sucht vun de Fëmmerten ausgesat. An trotzdeem gëtt net konsequent dogéint virgaang. Wuel wéint den Accisen an der FRÄÄIHEEET...
A wann net géint déi Wegwerfvapes virgaange gëtt... Zielt emol, wéivill der verkaf ginn a wéivill der an dem Recycling gesammelt ginn. Wou land wuel de Rescht? Am beschte Fall an der Poubelle. An dofir sënnere mär dann säit Joren al Batterien 🤷♂️
Zynismus puer.