Luxemburg fechtet Kommissions-Entscheidung wegen Amazon an

Luxemburg fechtet Kommissions-Entscheidung wegen Amazon an

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Der Streit um die Höhe der von Amazon in Luxemburg bezahlten Steuer geht in die nächste Runde: Wie erwartet hat Luxemburg nun entschieden juristisch gegen die Entscheidung der Eu-Kommission vorzugehen. Luxemburg will demnach die 250 Millionen nicht von Amazon zurückfordern und wiederspricht der Analyse der Kommission. Man habe dem Unternehmen keine Wettbewerbsvorteile durch die Höhe der Steuern verschafft.

In einem Presseschreiben betont das Finanzministerium, dass Luxemburg mit seiner Entscheidung in keinster Weise entgegen des Grundsatzes der Steuertransparenz handle und sich weiter im Kampf gegen Steuervermeidung einsetzen werde. Man wolle sich für ein ein weltweites „level playing field“ engagieren.

Um was gehts? 

Die Europäische Kommission wirft sowohl Luxemburg als auch Amazon vor, mit den (in der Öffentlichkeit unbekannten) Abkommen zur steuerlichen Behandlung des Unternehmens den Wettbewerb in Luxemburg selber und den in der Europäischen Union zu verfälschen. Mit den 250 Millionen Euro soll diese “Verfälschung” offensichtlich ausgeglichen werden.

Die Entscheidung der Kommission beruht auf einer Untersuchung der “Tax Rulings”, mit denen Luxemburg in die Schlagzeilen geraten war.  Brüssel hatte die Steuerabkommen zwischen dem Staat und Amazon im Zeitraum seit 2003 untersucht, die es Amazon erlaubten, weniger Steuern zu bezahlen.

Zwischenzeitlich, so das Ministerium, habe sich die Sachlage geändert. Luxemburg habe die steuerlichen Regeln der damaligen Periode angepasst. Die Regierung gehe davon aus, dass Amazon nicht von besonderen Regeln profitiert habe.

Kein Einzelfall

Die Entscheidung gegen Amazon und Luxemburg ist nicht die erste dieser Art. Vor einem Jahr wünschte die Kommission, dass Irland Apple einen Steuerbescheid in Höhe von 13 Milliarden Euro zustellen solle.

Im Jahre 2015 verlangte die Kommission, dass die Niederlande und Luxemburg von Starbucks und Fiat Steuern nacherheben solle. Für Belgien hatte die Kommission 35 Unternehmen ausfindig gemacht, darunter ABInbev und BASF, die insgesamt 700 Millionen Euro Steuern nachzahlen sollten.

Eine Frage der Souveränität

Das Verhalten der Kommission ist nicht unproblematisch. Sie ist der Wettbewerbshüter im einheitlichen Wirtschaftsraum, den die europäische Union darstellt. Sie hat daher in der Vergangenheit Kartelle aufgedeckt und darüber gewacht, dass die Staaten Unternehmen keine Zuschüsse gewährten, die ihnen einen Wettbewerbsvorteil brachten. Die „politische“ Kommission, die der Luxemburger Jean Claude Juncker propagiert, geht aber nun an die Grenzen jeweils nationaler Politik.

Die Besteuerung von Unternehmen ist jeweils ein souveräner nationaler Akt, der im Rahmen der nationalen Gesetzgebung stattfindet. “Tax Rulings” finden auf der Basis der jeweiligen nationalen und souveränen Gesetzgebung statt. Die Europäische Kommission überschreitet möglicherweise nationale Grenzen und greift in die Souveränität der Staaten ein. Sie wird damit politisch, überschreitet dabei aber möglicherweise auch die Befugnisse, die ihr die europäischen Verträge einräumt. Der Europäische Gerichtshof wird hier eines Tages ein weitreichendes und die Fundamente der Union berührendes Urteil zu fällen haben.

prof
16. Dezember 2017 - 18.52

Luxemburg fechtet nicht an, es ficht an. schäme Dir arme journaille.

Tante Emma aus Hintertupfingen
16. Dezember 2017 - 18.18

Es ist doch gut zu wissen dass wir vor Gott und der Steuerverwaltung alle gleich sind. Nur einige sind ein klein bisschen gleicher !!!!

SamB
16. Dezember 2017 - 16.18

Die aktuelle Regierung muss leider viel Zeit und Energie aufwenden um die vielen Sauereien im Steuerwesen aus der Juncker/ Frieden Zeit zu erklären oder zu begradigen. Es wird noch so manches ans Tageslicht kommen aus dieser Zeit, und wenn es zum Prozess kommt hat Junker keine Zeit oder ist krank.Er hat schon mal vor einem Untersuchungsausschuss ausgesagt: "Sie überschätzen meine Fähigkeiten betreffend das Steuerwesen." Wenn er die krummen Sachen mit den Rulings nicht erfunden hat ( Frieden ? ) so hat er sie doch als Regierungschef bewilligt. Die Vergangenheit wird beide einholen.

Sertic Alain
16. Dezember 2017 - 10.55

Dat ass d'Logik vun der "Steierkompetition". Do gewannen nemmen dei Deck! Dat muss ophéeren!

Nomi
15. Dezember 2017 - 17.11

Et wir dach einfach wann mer geifen fir all Breich an Europa ee Minimum vun Stei'eren festsetzen. No Uewen kann all Land so'u weit go'en wei' et wellt !!!!!

Steierzuëler
15. Dezember 2017 - 12.07

"Luxemburg will demnach die 250 Millionen nicht von Amazon zurückfordern". A WÉI DOMM SI MIR DANN !!!

Aender
15. Dezember 2017 - 11.51

Der kleine Steuerzahler muss seine Steuern zahlen bis auf den letzten €-Cent. Den Grossen macht man Geschenke in 100-facher Millionen €s Dazu verteidigt man sie auch noch vor Gericht. Was haben wir verbrochen, um mit solch einer Regierung bestraft zu werden.

jang_eli
15. Dezember 2017 - 11.24

Daat nennt een nation branding. All daat Geld waat d'Madame Closener inverstéiert huet, ass op ee coup emsoss gewiéscht. Regierung: näischt bäigeléiert !

Serenissima, en Escher Jong
15. Dezember 2017 - 11.20

Es ist klar dass die Besteuerung der Unternehmen eine nationale Prärogative der EU Mitgliedstaaten ist, wogegen die EU Kommission dann versucht mit Wettbewerbsverzerrungen an zu gehen: der europäische Gerichtshof sollte mal eine Grundsatzentscheidung fällen was in diesem Rahmen möglich ist; entweder die Kommission wird in die Schranken verwiesen oder die nationale Steuerhoheit der EU Mitgliedstaaten wie festgelegt in den EU Verträgen wird nach und nach von Brüssel ausgehöhlt werden....unter dem Vorwand der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen.......