Donnerstag6. November 2025

Demaart De Maart

EditorialLarge Scale Testing unter der Lupe: Fehler gehören aufgearbeitet

Editorial / Large Scale Testing unter der Lupe: Fehler gehören aufgearbeitet
 Screenshot: Rapport spécial de la Cour des comptes

Jetzt weiterlesen!

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben:

Oder schließen Sie ein Abo ab:

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Der Rechnungshof hat pünktlich zum Pandemiebeginn vor fast fünf Jahren seinen Spezialbericht zum Large Scale Testing vorgelegt. Der Bericht strotzt vor Kritik – und zeigt auf, dass die Luxemburger Politik einfach nicht aus Fehlern lernen will.

Den Sonderbericht des Rechnungshofes kann man eigentlich in drei große Teile aufdröseln: Finanzen, Rechtsgrundlage und die Frage, ob die Ziele überhaupt erreicht wurden. Das Ziel des Large Scale Testing sollte es sein, Infektionen zu erkennen und somit Infektionsketten zu brechen. Das gelang in einer ersten Phase auch, wenngleich nie mehr als die Hälfte der ausgesandten Einladungen auch wahrgenommen wurden. Somit war auch die nachträglich errichtete Infrastruktur völlig überdimensioniert – ein Umstand, über den man angesichts der außerordentlichen Umstände und null Erfahrungswerten aber gerne hinwegsieht.

War das LST also ein Erfolg? Nicht ganz, denn wie der Bericht der „Cour des comptes“ aufzeigt, sind die Performance-Indikatoren, die im Vorfeld der Projekte definiert wurden, entweder nicht erfüllt oder konnten aufgrund von mangelnden Daten nicht abschließend analysiert werden. Es klingt wie aus einem schlechten Film, aber: Trotz Millionenaufträgen stießen die Rechnungsprüfer – wie schon die Journalisten während der Pandemie – immer wieder auf inkohärente oder nicht existierende Datensätze, die für eine vollständige Aufarbeitung der Verwaltung des Large Scale Testing eigentlich unabdingbar sind.

Der Prüfbericht wirft auch ein neues Licht auf die rechtliche Grundlage der Vergabe des Large Scale Testing an die „Laboratoires réunis“ (LRL). Diese wurde von Bionext, einem Konkurrenten der LRL, bereits 2021 mit einer Klage vor Gericht angezweifelt. Die Rechnungsprüfer stützen nun indirekt die Argumentation von Bionext. Das Urteil soll in diesem Jahr im Oktober fallen – ob der Bericht des Rechnungshofes eine Auswirkung auf das Urteil haben wird, wird sich wohl erst gegen Ende des Jahres abzeichnen.

Und dann bleibt noch die Frage der Finanzen: Ein nachlässiger Umgang mit öffentlichen Geldern wird den damaligen Projektverantwortlichen mehr oder weniger deutlich vorgeworfen. Doch in dem Fall muss sich nicht nur die Regierung verantworten. Zwar legte die Regierung der Chamber ein Gesetz ohne das eigentlich notwendige Finanzdatenblatt vor. Die Chamber aber stimmte über das entsprechende Finanzierungsgesetz ab. Wieder einmal. Ein ähnlicher Fauxpas unterlief den Abgeordneten bereits beim Finanzierungsgesetz vom LuxeoSys-Satelliten. Ein Fehler, der den Steuerzahler letzten Endes 139 Millionen Euro mehr kostete als ursprünglich geplant. Auch das deckte der Rechnungshof 2022 auf – der LuxeoSys wurde allerdings erst nach Verabschiedung des entsprechenden Finanzierungsgesetzes des LST publiziert.

Die Politik muss sich jedoch die Frage stellen, warum ganz grundlegende Prinzipien der Gewaltenteilung gerade in Krisenzeiten nicht funktioniert haben. Zwar wurde die Chamber anders als in anderen Ländern über die meiste Zeit der Pandemie hinweg in die Entscheidungsprozesse mit eingebunden. Gerade bei den Corona-Maßnahmen war das unabdingbar, um den teils tiefgehenden Einschränkungen die nötige demokratische Legitimität zu geben. Bei Millionen Euro an öffentlichen Geldern aber schauten die Abgeordneten – trotz klarer gesetzlicher Basis – nicht so genau hin. Das sollte schonungslos aufgearbeitet werden.