Einmal vorfahren, Fenster runter und ein Stäbchen in die Nase rein: Die allermeisten Luxemburger werden sich wohl noch eindringlich an ihre erste Erfahrung mit dem Luxemburger Large Scale Testing während der Corona-Pandemie zurückerinnern. Dabei war die Regierungsmaßnahme alles andere als unumstritten. Die „Cour des comptes“ hat am Montag ihren Spezialbericht zum Luxemburger Large Scale Testing in der Chamber vorgestellt. Die Rechnungsprüfer haben zwischen dem 5. Juli 2022 und dem Februar 2024 nicht nur die finanziellen Ausgaben des Staates, sondern auch die gesetzliche Grundlage und die Wirksamkeit der Maßnahmen untersucht. In allen drei Punkten haben die Prüfer Mängel festgestellt. Ein nachlässiger Umgang mit öffentlichen Geldern, juristische Unwägbarkeiten und keine Antwort auf die Frage, ob die anvisierten Ziele erreicht worden sind, stehen im Vordergrund des Berichtes.
Large Scale Testing – Phase 1
Die erste Large-Scale-Testing-Phase (LST1) erstreckte sich vom 27. April 2020 bis zum 15. September 2020. Insgesamt veranschlagte die Regierung für das LST1 ein Gesamtbudget von 39,50 Millionen Euro. Damit lag die Schätzung der Regierung unter der von der Verfassung vorgesehenen Obergrenze von 40 Millionen, ab der ein Finanzierungsgesetz seitens der Chamber gestimmt werden muss. Was die Rechnungsprüfer in ihrem Bericht jedoch bemängeln: In den veranschlagten 39,50 Millionen waren Kosten in einer Höhe von 3,66 Millionen Euro für den Einkauf von PCR-Tests, die das „Haut-Commissariat à la protection nationale“ akquiriert hatte, nicht einberechnet. Letztendlich schloss die Regierung eine Konvention mit dem Luxembourg Institute of Health über 39,50 Millionen Euro ab. Die PCR-Tests wurden dem LIH per „voie de donation“ zugeführt.
Die Rechnungsprüfer werfen der Regierung in der Hinsicht eine „Abtrennung von Ausgaben, die einem Projekt mit großer finanzieller Tragweite zuzuordnen sind, um den gesetzlich vorgeschriebenen Schwellenwert nicht zu überschreiten“ vor. Demnach sei laut Rechnungshof eigentlich ein Gesetz nötig gewesen, um dem Large Scale Testing den angemessenen rechtlichen Rahmen beizuordnen. Letzten Endes wurden im Zuge des LST die maximalen finanziellen Zuwendungen an das LIH auf 34,5 Millionen Euro begrenzt. 33,6 Millionen Euro wurden schlussendlich an das LIH überwiesen, während die tatsächlichen Kosten laut Rechnungshof bei 31,3 Millionen Euro lagen. Davon wurden wiederum 28 Millionen an die „Laboratoires réunis“ für die Testanalysen überwiesen, die ihrerseits mit dem Logistikunternehmen Ecolog zusammenarbeiteten, um das nötige Personal für die Tests zur Verfügung stellen zu können. Ein dem LIH überwiesener Überschuss in Höhe von 2,3 Millionen Euro wurde auf Anordnung des Ministeriums für Forschung und Hochschulwesen nicht zurückgefordert, sondern in die Forschung zu Covid-Vakzinen investiert.
Insgesamt stellen die Rechnungsprüfer Mängel in der Endabrechnung des LIH fest. So wurden die größten budgetären Posten (Personal und Ausführung des LST) im Bericht des Ministeriums für Forschung und Hochschulwesen nicht detailliert aufgelistet, sodass auch eine genauere Überprüfung dieser Kosten unmöglich war. Auch stellen die Rechnungsprüfer fest, dass auf die Personalkosten, dem größten Budgetposten des LIH, nachträglich ein 25-prozentiger Kostenaufschlag aufgerechnet wurde.
Zudem stellen die Rechnungsprüfer fest, dass die letztendlich vorgesehen Kapazitäten „deutlich überdimensioniert“ waren. Größerer Kritikpunkt des Rechnungshofes aber ist die – auch von der Presse oft bemängelte – Datenlage rund um das Contact Tracing. „Es gibt keine Datenbank zur Ermittlung der Anzahl positiver COVID-19-Fälle, die in Kombination mit dem Contact Tracing im Rahmen von LST 1 festgestellt wurden“, schreibt die „Cour des comptes“ in ihrem Bericht. „Auch gab es keine kohärente, zentralisierte und koordinierte Verarbeitung der statistischen Daten: Jeder Beteiligte hat seine eigene Erfassungsmethode angewendet.“ Demnach habe es größere Diskrepanzen zwischen dem Zahlen- und Grafikmaterial gegeben, wenngleich das LIH den Rechnungshof darauf hingewiesen habe, dass die in den Grafiken enthaltenen Zahlen richtig seien. Und weiter: „In diesem Zusammenhang möchte der Hof darauf hinweisen, dass das LIH keine konsolidierten Zahlen für das LST 1 (27. Mai bis 15. September 2020) vorgelegt hat.“
Large Scale Testing – Phase 2
Beim zweiten Large Scale Testing (16. September 2020 bis 24. März 2021) stellen die Rechnungsprüfer der „Cour des comptes“ ebenfalls einige Unregelmäßigkeiten fest. Unter anderem gab es zur Überprüfung und Validierung von Rechnungen kein schriftliches Prozedere. Insgesamt stellen die Rechnungsprüfer den Verantwortlichen einen nachlässigen Umgang mit öffentlichen Geldern aus.
So wurde das Gesetz vom 24. Juli 2020 ohne gesetzlich benötigte „Fiche financière“ in der Chamber vorgelegt, „um potenzielle Anbieter nicht zu beeinflussen“. Das „Avant-projet de loi“ wurde im Regierungsrat noch mit dem entsprechenden Finanzblatt vorgestellt, ehe es ohne Finanzauskunft der Chamber vorgelegt wurde. Dabei hatte der Rechnungshof bereits beim Spezialbericht zum LUXEOSys-Satelliten auf dieses gesetzwidrige Handeln der Exekutive hingewiesen. „Durch das Weglassen des Finanzbogens bei der Einreichung des Gesetzentwurfs (…) hat der Minister (…) gegen Artikel 79 des geänderten Gesetzes vom 8. Juni 1999 verstoßen. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die es der Exekutive erlaubt, im Zusammenhang mit einem Finanzbogen das Prädikat ,vertraulich‘ zu verwenden und der Abgeordnetenkammer Informationen über den finanziellen Umfang eines Gesetzentwurfs vorzuenthalten“, schrieben die Rechnungsprüfer in ihrem damaligen Bericht. Eine Kritik, die sie im Zusammenhang mit dem LST2 nun erneuern.
Für die zweite Phase des Large Scale Testing wurde die Verantwortung vom Ministerium für Forschung und Hochschulwesen an das Gesundheitsministerium übertragen. Demnach haben ein Virologe aus der Gesundheitsdirektion und ein Regierungsberater im Verbraucherschutzministerium – damals ebenfalls unter der Verantwortung von Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) – als Projektverantwortliche gegolten. Das aber könnte juristisch problematisch gewesen sein, stellen die Rechnungsprüfer fest. „Ein Projektleiter hatte keine Entscheidungsbefugnis innerhalb des Gesundheitsministeriums und war nicht befugt, die Gesundheitsdirektion zu verpflichten, da er dem Verbraucherschutzministerium zugewiesen war“, schreibt die „Cour des comptes“.
Large Scale Testing – Phase 3
Die Rechnungsprüfer haben zur dritten Phase des Large Scale Testing festgehalten, dass die Gesundheitsdirektion sehr wohl drei Möglichkeiten gehabt hätte, ein offenes europäisches Verfahren zur Ausschreibung einzuleiten. Demnach hätte im „Comité de pilotage“ bereits im Januar 2021 die Absicht bestanden, eine dritte Phase des LST umzusetzen. Der Zeitaufwand für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags in einem offenen europäischen Verfahren wird vom Rechnungshof auf zwei Monate beziffert. Im beschleunigten Verfahren würde die Frist sogar nur einen Monat betragen. Bis zum Ablauf des LST 2 Ende März wären jedoch noch drei Monate Zeit gewesen. Auch stellt der Rechnungshof klar, dass das von Regierungsseite angeführte Argument des fehlenden Wettbewerbes, „nicht für die vier Betreuungsaufträge (Verwaltung des LST) gilt“. Für die Umsetzung der dritten Phase des LST beschloss die Gesundheitsdirektion jedoch, die gleichen Dienstleister wie für die zweite Phase zu beauftragen. Die Gesundheitsdirektion argumentierte, dass „es unerlässlich ist, dass das Large Scale Testing in seiner bisherigen Form ohne störende Elemente fortgesetzt wird. Um die Kontinuität des Large Scale Testing zu gewährleisten, muss die dritte Phase unbedingt von den bisherigen derzeitigen Wirtschaftsunternehmen durchgeführt werden.“
Zur Erinnerung: Das Diagnostiklabor Bionext hatte die Regierung bereits im Jahr 2021 verklagt, weil diese ausschließlich die „Laboratoires réunis“ mit dem Large Scale Testing beauftragt hatte.
De Maart

Ech fannen deen rapport vun der Cour des Comptes, diplomatesch ausgedréckt, nët zielführend. Mir wëssen alleguerten wéi d'Situatioun zu dem Zeitpunkt war. Do huet missen schnell gehandelt gin. An ech sin der Meenung, datt d'Décisioun vun der Regierung fir LST ze machen déi richteg war. D'ass nët fir neicht, datt mer als Land, relatif gesin, wéineg Doudeger par rapport zu aaneren Länner haaten. Daat ass daat waat zielt! D'ass ëmmer einfach am Nachhinein éng Aktioun ze kritiséieren. Méi schwéier ass ët an énger akkuter Kris déi richteg Décisioune ze huelen.
Deen rapport vun der Cour des Comptres ass een Affront fir d'décideuren déi deemols alles Méigleches gemach hun fir esou vill wéi méiglech Menschenliewen ze retten, wéi och fir déi Beamten, déi gekuckt hun, datt daat Ganzt ouni ze vill bürokrateschen Opwand konnt realiséiert gin. Do ass ët mir als Bierger esou laang wéi breed, dass mir do een Ausschreiwungsgesetz nët respektéiert hun. Je m'en fous royalement!
An wann daat doten de fin mot ass, dann dierf een sech nët wonneren, wann bei énger nächster Katastroph, esou wuel d'Décideuren, wéi och d'Beamten d'Scheiklappen undoen, an neicht machen, aus Angscht sie géifen ee Fehler machen. Domadder ass elo wirklech kéngem gehollef.
Immerhin waren Wir Testweltmeister .