Die „Association luxembourgeoise de criminologie“ (ALC) hat am Mittwoch einen Kommentar zu dem im Februar erschienenen Bericht der Generalinspektion der Polizei (IGP) über die Wirksamkeit der Videoüberwachung abgegeben. Aus diesem geht hervor, dass die Videoüberwachung nicht als alleinige Antwort auf jegliche kriminellen Aktivitäten angesehen werden könne. Die Analyse der durch die Videoüberwachung gewonnenen Daten könnte aber zu einer besseren Bewertung der Sicherheitspolitik beitragen.
„Die Verwendung von Videoüberwachung zur Lösung eines globalen Problems wie das des Drogenhandels scheint nicht ausreichend zu sein“, schreibt die ALC. Es bedürfe stattdessen eines multidisziplinären Ansatzes, um die Probleme der Kriminalität anzugehen. Bei diesem Ansatz spiele die Arbeit der Polizei eine ebenso wichtige Rolle wie die von Sozialarbeitern und Stadtplanern. Der Umgang mit Unsicherheit und dem Gefühl der Unsicherheit sei eine schwierige Aufgabe. Ein Bürger, der sich sicher fühle, bewege sich in den Straßen seines Stadtteils und trage damit indirekt zu einer Aufwertung desselben bei. Eine bessere Stadtplanung – beispielsweise der Straßeninfrastruktur oder der Beleuchtung – sowie die physische Präsenz von Polizeibeamten oder anderen professionellen Interventionskräften (darunter auch die Organisation Streetwork) trage zur Verbesserung der Nachbarschaft bei, erklärt die ALC in ihrem Kommentar.
Keine eindeutigen Belege
2010 stellte die ALC schon einmal fest, dass im Jahr 2007 – in dem Jahr wurden die ersten Überwachungskameras an öffentlichen Plätzen in Luxemburg installiert – nicht die notwendigen Evaluierungen gemacht wurden, um den Nutzen des Videoüberwachungssystems zu belegen. Das hat sich laut ALC bis heute nicht geändert. Zudem kritisiert die Organisation die geplante Ausweitung des Überwachungssystems: Die Kosten dafür seien nämlich beträchtlich – und die Frage nach der Wirksamkeit im Verhältnis zu eben jenen Kosten hätte davor gestellt werden müssen.
Die ALC verwirft das Konzept der Videoüberwachung durch Polizeibeamte jedoch nicht kategorisch. Die zur Überwachung eingesetzten Polizisten müssten aber – wie auch schon von der IGP hervorgehoben wurde – ausreichend ausgebildet werden. Kaum oder schlecht ausgebildete Polizisten neigen dazu, sich auf Stereotypen zu verlassen. Das gehe laut ALC aus kriminologischen Studien des Auslandes hervor.
Ein nützliches Hilfsmittel
Die Videoüberwachung sei ein nützliches Hilfsmittel bei der Polizeiarbeit: aufgezeichnete Verbrechen und Strafanträge könnten leichter verfolgt und „strategische Standorte“ besser abgesichert werden. Das hält die ALC in ihrem Kommentar fest. Es sei jedoch gewagt, zu behaupten, dass die Kameras dazu beitragen, aktiv auf Rechtswidrigkeiten zu reagieren.
Die Autoren des Kommentars kommen zu dem Schluss, dass weder eine repressive Politik noch die Videoüberwachung die Kriminalität an der Wurzel bekämpfen würden. Eine Politik der Kriminalprävention müsse das Wesen und die Ursachen kriminellen Verhaltens, gesellschaftliche Veränderungen sowie die Entwicklung abweichenden Verhaltens sowohl aus individueller als auch aus kollektiver Sicht untersuchen.
De Maart
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