Kommt das Zeitsparkonto auch im Privatsektor?

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Zu Beginn des kommenden Jahres werde er ein Gesetzesprojekt zur Möglichkeit eines Zeitsparplanes im privaten Sektor vorlegen, so Arbeitsminister Nicolas Schmit uns gegenüber. Ein entsprechender Text für den öffentlichen Dienst ist bereits auf dem Instanzenweg.

Der Wirtschafts- und Sozialrat hatte bereits im Juli 2004 ein entsprechendes Gutachten zu einem solchen Instrument, das es den Beschäftigten unter anderem erlauben soll, längere private Projekte zu realisieren, bzw. die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben fördern soll, veröffentlicht.

Fruchtlose Gespräche

Obwohl dieses gemeinsam von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgearbeitet worden war und der Text vom OGBL als Basis von aktuellen Gesprächen genutzt wurde, konnte keine Einigung erzielt werden, wie die Gewerkschaft jetzt in einer Mitteilung bedauert.

Arbeitsminister Nicolas Schmit hatte die Sozialpartner vor etwa einem Jahr zu diesen Gesprächen aufgefordert und sie gebeten, einen gemeinsamen Vorschlag zu erarbeiten.
Dies sei offensichtlich nicht gelungen, so der Minister uns gegenüber, jetzt werde er die Parteien zum Gespräch bitten und versuchen zu klären, weshalb eine gemeinsame Position scheiterte. Dies soll noch vor den Weihnachtsferien geschehen. Zu Jahresbeginn 2018 werde er in jedem Fall einen Gesetzentwurf präsentieren, der, wenn er auch nicht identisch mit dem vorliegenden Projekt für den öffentlichen Dienst sein werde, sich dennoch an diesem inspirieren könne.

Es fehlen Garantien

OGBL-Präsident André Roeltgen, der die Gesprächsdelegation zum Thema anführte, unterstrich uns gegenüber, die UEL habe eine Reihe von Garantien nicht geben wollen. Die Gewerkschaft besteht zum Beispiel darauf, dass eine angesparte Stunde auch in Zukunft noch eine Stunde wert ist, und dass, etwa im Konkursfall einer Firma, der Gegenwert der angesparten Zeit nicht verloren ist und der „normale“ Jahresurlaub dennoch genommen wird.

Einzelne Stunden geleisteter Mehrarbeit und die entsprechenden Zuschläge könnten hingegen angespart werden. Was die Gewerkschaft wolle, sei ein Rahmengesetz, das in den Betrieben im Sozialdialog dann genauer definiert werden könne. Im Gesetzestext zum öffentlichen Dienst kann ein Staatsbediensteter bis zu einem ganzen Jahresurlaub ansparen; ob dies im privaten Sektor möglich sein wird, wird demnach wohl von den jeweiligen Verträgen in den einzelnen Betrieben abhängen.

Steiniger Weg fürs Konto

Die Umsetzung eines solchen Gesetzes im Privatsektor wäre, so Roeltgen, jedenfalls ein symbolischer Schritt in Richtung Gleichbehandlung des öffentlichen und des privaten Sektors. Aktuell fehlt in Luxemburg eine rechtliche Grundlage für solche Zeitsparkonten; die Gefahren von Missbrauch, die Absicherung des Zeitkapitals, aber auch die Absicherung der Organisation innerbetrieblicher Abläufe müssen geregelt werden, ehe solch ein Instrument umgesetzt werden kann.

Laut OGBL müsse ein entsprechendes Rahmengesetz auch die Grundprinzipien der individuellen Freiwilligkeit in puncto Einspeisen des Kontos und der Zweckbestimmung (ausschließlich für die Verwirklichung persönlicher Projekte) festlegen. Schließlich macht der OGBL der Regierung den Vorschlag, die beiden Gesetzestexte (zum öffentlichen und zum privaten Sektor) am gleichen Tag im Parlament zur Abstimmung zu bringen.

Werner B.
23. November 2017 - 8.01

Das Zeitsparkonto ist ein riesiger Schwachsinn den sich der öffentliche Sektor auf Kosten des privaten Sektor leistet. Bevor man über ein Zeitsparkonto spricht, müsste man erst einmal den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 25 auf die beim Staat üblichen 30-40 Tage anheben. Die meisten Arbeitnehmer können noch nicht einmal über die 25 Tage frei verfügen, weil 15 Tage an Betriebsferien gebunden sind. Schon allein daran lässt sich der heuchlerische Charakter dieser Diskussion erkennen.

Guy L
23. November 2017 - 7.02

Gleichberechtigung zwischen privatem und öffentlichem Sektor wird es nie geben, denn dann müssten man im Privatsektor die Gehälter in führender Positionen drastig kürzen, Gehälter und alle anderen Einkommen offen legen, Zweit-/ Nebenjobs verbieten,....