StrafzettelIst der Schlüssel zum Firmenauto auch ein Freifahrtsschein für Verkehrsverstöße? 

Strafzettel / Ist der Schlüssel zum Firmenauto auch ein Freifahrtsschein für Verkehrsverstöße? 
Ein Sammler von Parkknöllchen: Wie viele davon wohl bezahlt werden? Foto: Editpress

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Blitzt es im Ausland, beginnt für den Luxemburger das Warten: Findet das Knöllchen den Weg ins Großherzogtum? Noch spannender wird es, wenn man im Firmenauto geblitzt oder beim Falschparken erwischt wurde: Kann die Polizei eigentlich rausfinden, wer verantwortlich ist? Über 9.000 luxemburgische Firmenwagen wurden seit 2015 geblitzt. Bei den verantwortlichen Fahrern angekommen sind davon 5.209 Strafzettel. Ansonsten zahlt die Firma. Und für Parkdelikte zahlt … niemand. 

Firmenwagen machen mit 21,2 Prozent einen beträchtlichen Teil der in Luxemburg angemeldeten Autos aus. Bei Parkverstößen und Geschwindigkeitsübertretungen, bei denen der Fahrer nicht direkt vor Ort angehalten wird, bedeutet dies für die Polizei vor allem Recherchearbeit: Welcher Fahrer steckt hinter dem Nummernschild?

Vor allem bei Verstößen, die im Ausland begangen werden, bringt dies oft eine Reihe an Komplikationen mit sich, erklären Mobilitätsminister François Bausch („déi gréng“) und Justizministerin Sam Tanson („déi gréng“) in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage. Oft sei es sogar gänzlich unmöglich, einen Verantwortlichen auszumachen. Ob der Fahrer tatsächlich zur Kasse gebeten werden kann, hängt letztlich oft von der Firma ab, auf die der Wagen zugelassen ist.

Probleme trotz internationalem Informationsaustausch

Diese Schwierigkeiten bestehen trotz des automatisierten Informationsaustauschs über Verkehrsdelikte in Europa. Von diesem Austausch betroffen sind nur einige klar definierte Vergehen. Geschwindigkeitsüberschreitungen sind auf dieser Liste vermerkt, Falschparken sucht man jedoch vergeblich. Wird also ein Strafzettel wegen eines Parkdeliktes im Ausland nicht gezahlt, hat die Polizei keine Handhabe, den Fahrzeughalter – also die Firma – oder den Fahrer zu identifizieren.

Seit das automatisierte Kontrollsystem eingeführt wurde, wurden von insgesamt 34.134 geblitzten Firmenwagen rund 17.213 von ihren Arbeitgebern identifiziert. In 5.209 Fällen davon hatten die Firmen ihren Sitz in Luxemburg, bei 12.004 Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ausland.

Selbst bei schweren Übertretungen wenig klare Linien

Bei Geschwindigkeitsverstößen, für die kein Punkteverlust droht, muss sich die Polizei auf die Besitzer der Firmenwagen verlassen. Rücken diese nicht mit dem Namen des Fahrers heraus, werden sie dazu verdonnert, selbst das Doppelte der Geldstrafe zu zahlen, egal ob die Firma im Aus- oder Inland angemeldet ist. Der Fahrer selbst bleibt in diesem Fall anonym und entgeht einer Strafe.

Selbst im Falle von schweren Übertretungen, in denen dem Fahrer Punkteverlust oder sogar ein Führerscheinentzug bevorstehen kann, sind die Gesetzeshüter auf Kooperation angewiesen. Verweigert der Fahrzeughalter diese, muss der gesetzliche Vertreter der Firma das Bußgeld zahlen. Da dieser jedoch nicht für das Vergehen selbst verantwortlich ist, können hier weder Punkte noch Führerscheine eingezogen werden. Besonders häufig sei dies bei „weit entfernten Ländern“ der Fall, heißt es in der Antwort auf die parlamentarische Frage: Rumänien, Polen oder Bulgarien. 

Ernie
20. Dezember 2019 - 9.13

Wo ist das Problem? Wenn jemand falsch geparkt hat und der Pechert das KFZ eintippt, dann müsste er sehen, dass unbezahlte Knöllchen vorliegen und dann ruft er einen Kollegen mit einem schmalen Elektrofahrzeug das eine Radsperre anbringt. Im Ausland geht das problemlos.

Nomi
19. Dezember 2019 - 22.24

Wann mer an der EU e frei'en Wuren an Personalverkei'er hun, dann brauchen mer och ee gemeinsamen Code de la Route an gemeinsamen Fuehrerschein ! Selbstverstaendlech och eng gemeinsam Verfolgung vun den Regeliwertrie'dungen !

Nomi
19. Dezember 2019 - 22.22

No 2 Ziedelen, an d'Fourrière !!!