Die richtige Methode? Ingenieure kritisieren Verbreiterung der „Al Bréck“ in Luxemburg

Die richtige Methode? Ingenieure kritisieren Verbreiterung der „Al Bréck“ in Luxemburg

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Wird bei der Verbreiterung der „Al Bréck“ die richtige Technik angewandt? Mehrere Ingenieure haben Zweifel angemeldet. Die zuständigen Minister reagieren.

Der „Pont Viaduc“ ist aus dem Stadtbild von Luxemburg nicht wegzudenken. Die Bauarbeiten dauerten von 1858 bis 1861. Das Viadukt wurde gebaut, um das historische Stadtzentrum ans Bahnhofsviertel anzuschließen. Das Bauwerk ist mit seinen 24 Steinbögen solide und fügt sich nahtlos in die Festungsarchitektur ein.

Den Namen „Passerelle“ erhielt die Brücke, weil während der Bauarbeiten ein Übergangssteg aus Holz – eine sogenannte „Passerelle“ – aufgebaut worden war. Nach Bauende wurde dieser Name auf die fertige Steinbrücke übertragen. Die Bezeichnung „Al Bréck“ ihrerseits rührt vom Bau des „Pont Adolphe“ (1900 bis 1903) her. Dieses Bauwerk wurde nämlich „Nei Bréck“ genannt.

Der 290 Meter lange und 45 Meter hohe „Pont Viaduc“ wurde im Laufe der Jahre kontinuierlich ausgebaut, unter anderem um der Entwicklung der neuen Verkehrsmittel, allen voran des Automobils und später der Tram, gerecht zu werden. Bei Renovierungsarbeiten im Jahr 1960 wurde das Bauwerk zum Beispiel von 7,5 auf 15 Meter verbreitert.

Im September 2006 dann wurde im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche die westliche Fahrbahn der Brücke für den Fahrradverkehr reserviert.

Im Herbst des letzten Jahres haben erneut Arbeiten am Viadukt für dessen Verbreiterung auf insgesamt 17,70 Meter begonnen. Eine Busspur in Richtung Bahnhofsviertel soll geschaffen werden, und auch die Bürgersteige sollen breiter werden. Das Projekt, das etwa neun Millionen Euro kosten soll, wird vom Staat finanziert. Die Arbeiten sollen Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. Trotz des Umbaus ist der „Pont Viaduc“ durchgehend für Verkehrsteilnehmer in beide Richtungen befahrbar.

Drei Luxemburger Ingenieure der „Ecole polytechnique fédérale“ aus Lausanne (CH) hatten Zweifel an der Effizienz des Umbaus angemeldet. Sie argumentieren, dass in der Schweiz eine andere Herangehensweise an solche Vorhaben bestehe, vor allem was den Denkmalschutz anbelangt. Es würden modernere Technologien existieren, um eine Brücke zu verbreitern und die historische Bausubstanz zu erhalten, wie zum Beispiel ein neuer leistungsfähiger Beton oder Sensoren, die den derzeitigen Zustand der Brücke messen.
In dem Projekt, das nun verwirklicht wird, ist jedoch vorgesehen, dass die Verbreiterung der „Passerelle“ durch eine 4,80 Meter breite Leichtmetallkonstruktion in Kastenform erfolgen soll. Diese wird innen auf Edelstahllagern aufgesetzt, die an den Spurträgern fixiert werden. Außen wird sie teilweise an „Metallkrücken“ befestigt.

Grünes Licht vom Icomos

Die Brücke stellt eine Verbindung zur ehemaligen Festung dar und steht deshalb unter internationalem Denkmalschutz. Darum wurde im Rahmen der Neugestaltung der „Conseil international des monuments et des sites“ (Icomos) um ein Gutachten ersucht, so Kulturministerin Sam Tanson und Infrastrukturminister François Bausch (beide „déi gréng“) in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der CSV-Abgeordneten Octavie Modert und Claude Wiseler. Die Organisation berät die Unesco in Denkmalschutz-Fragen. Es sei wichtig, dass die Verbreiterung das Originalbauwerk nicht verändert, da es sich bei der „Al Bréck“ um ein Bauwerk von hohem architektonischen und historischen Wert handelt, hieß es.

Vor Baubeginn wurden daher, wie bei der „Nei Bréck“, wo die Arbeiten im Frühjahr 2017 beendet wurden, auch etliche Analysen und Tests durchgeführt, unter anderem was den Zustand und die Stabilität des Bauwerkes betrifft. So wurde vor allem der Brückenboden genau unter die Lupe genommen. Nach der Auswertung der Daten gab Icomos schließlich grünes Licht für den Umbau.

Die Brücke steht nicht unter nationalem Denkmalschutz. Trotzdem wurde die nationale Denkmalschutzbehörde in die Ausarbeitung des Projekts eingebunden. Sie hat auch ein Gutachten verfasst. Ein Vertreter des Amts nimmt des Weiteren regelmäßig an den Baustellen-Besprechungen teil. Der nationale Denkmalschutz-Ausschuss wurde indes nicht konsultiert.

Schließlich sei am 7. Dezember 2018 ein „konstruktiver Austausch“ zwischen zwei der drei Ingenieure, die Kritik am Umbau hegen, und Vertretern der Straßenbauverwaltung erfolgt, betonen beide Minister zum Schluss.

roger wohlfart
3. Februar 2019 - 19.22

… oder zu Metz an Tréier.

roger wohlfart
3. Februar 2019 - 19.21

Man wäre gut beraten, auf unsere Ingenieure der " Ecole polytechnique de Lausanne " zu hören. Denn in Sachen Strassen -und Brückenbau ist die Schweiz wohl kaum zu übetreffen und uns mehrere Nasenlängen voraus.

luc jung
30. Januar 2019 - 21.31

Alt erem e Chantier den vill Leit ofhält fir an der Staat anzekafen. Dest get eng mathematesch Equatioun: Chantier Passerelle + Chantier Tram + Chantier Rollengergronn + Parkproblemer + Schlechten öffentlechen Transport = Akaaf am Internet.