ArbeitsrechtHomeoffice-Regelung zu Sozialversicherung: Übergangsfrist für Grenzgänger wird verlängert

Arbeitsrecht / Homeoffice-Regelung zu Sozialversicherung: Übergangsfrist für Grenzgänger wird verlängert
Ein Mann arbeitet im Homeoffice, während im Hintergrund sein Kind spielt Symbolbild: Sebastian Gollnow/dpa

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Grenzgänger, die in Luxemburg angestellt sind und über die Corona-Pandemie in Nachbarländern im Homeoffice gearbeitet haben, fielen während der Krisenzeit unter eine Sonderregelung hinsichtlich der Sozialversicherung. Diese Ausnahmeregelung wird nun ein weiteres Mal bis Juni 2023 verlängert.

Eigentlich sollte die Übergangsfrist der Regelung bereits am 30. Juni 2022 auslaufen, doch dann wurde sie um sechs Monate bis zum 31. Dezember verlängert. Noch vor Ende dieser Frist kündigte das Luxemburger Ministerium für soziale Sicherheit am Dienstagabend per Pressemitteilung eine weitere Verlängerung um sechs Monate an. 

„Diese im Juni letzten Jahres eingeführte Übergangszeit sieht eine administrative Toleranz vor, die es Grenzgängern ermöglicht, die Arbeit in Form von Telearbeit weiterhin von ihrem Wohnort aus zu erledigen, ohne befürchten zu müssen, dass sie ihre Sozialversicherungszugehörigkeit ändern, wenn sie den in der EU-Gesetzgebung vorgesehenen Schwellenwert überschreiten“, heißt es in dem Schreiben – eine fast wortgetreue Wiederholung des Presseschreibens im Juni 2022.

Ziel dieser Verlängerung sei es, den betroffenen Personen einen stabilen Rahmen für das Homeoffice zu bieten und gleichzeitig der Verwaltungskommission die Möglichkeit zu geben, an einer dauerhaften europäischen Lösung zu arbeiten. Außerdem verhandle man weiter direkt mit den Nachbarländern. Die neue Verlängerung gelte aber nur im Bereich der Sozialversicherung, warnt das Ministerium im Schreiben. Die Besteuerung sei in einem separaten speziellen bilateralen Abkommen geregelt.