Sonntag26. Oktober 2025

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ZensurvorwurfGrenzen der Meinungsfreiheit: Presserat kritisiert Luxemburger Justiz im Fall „Nickts“

Zensurvorwurf / Grenzen der Meinungsfreiheit: Presserat kritisiert Luxemburger Justiz im Fall „Nickts“
Ist das Urteil tatsächlich rechtens? Foto: dpa/Arne Dedert

Der Presserat verurteilt das Urteil im Fall „Nickts“ als Angriff auf die Meinungsfreiheit. RTL darf den Namen des verurteilten Täters nicht nennen – Zensurvorwurf gegen die Justizbehörden.

Der nationale Presserat bezieht am Montag Stellung zu dem Urteil des Berufungsgerichts in dem ominösen Fall „Nickts“. In einem Presseschreiben verurteilt er die „unannehmbare Einschränkung der Meinungsfreiheit im Fall Nickts“ und wirft den Luxemburger Justizbehörden Zensur vor. Das Berufungsgericht hat entschieden, dass RTL in Bezug auf den Fall „Nickts“ nicht den Namen des Verurteilten nennen darf – andernfalls drohe dem Nachrichtensender eine Strafe von 7.000 Euro.

Der Presserat zeigte sich empört über das Urteil und kritisierte, dass das Gericht weder die Meinungs- noch die Pressefreiheit sowie das Verbot der Zensur hinreichend berücksichtigt habe. „Sie analysierten nicht einmal die Verfassungsmäßigkeit ihrer Entscheidung“, heißt es in der Mitteilung. Darüber hinaus betonte der Presserat, dass der Umgang der Luxemburger Justiz mit dem Fall „Nickts“ keineswegs ein Einzelfall sei.

Er habe demnach „die traurige Pflicht, daran zu erinnern, dass Luxemburg aufgrund der Entscheidungen der Justizbehörden in weniger als 25 Jahren nicht weniger als fünfmal vom Europäischen Gerichtshof in Straßburg wegen Verletzung des Artikels über die freie Meinungsäußerung verurteilt wurde“.

Hintergrund zum Fall „Nickts“

Der Fall „Nickts“ zählt zu den spektakulärsten Kriminalfällen der letzten 25 Jahre in Luxemburg. Der im Jahr 2007 verurteilte Täter hatte rund 560 Millionen Franken (etwa 14 Millionen Euro) veruntreut, mit den Ersparnissen von 500 Gewerkschaftsmitgliedern spekuliert und eine Finca auf Mallorca erworben. Der ehemalige Präsident der Briefträgergewerkschaft, der als Einziger in diesem Fall verurteilt wurde, klagte jedoch später dagegen, dass sein Name weiterhin mit der Affäre in Verbindung gebracht wird. Sein Argument: Er habe seine Strafe verbüßt und habe daher ein Recht auf Vergessen.

Am 19. Dezember 2024 verkündeten die Richter des Berufungsgerichts ihr Urteil: „Nach Ansicht der erstinstanzlichen Richter muss die Öffentlichkeit vor allem an dem betreffenden Ereignis interessiert sein, während die Hinzufügung des Namens (…) nichts zur Information der Öffentlichkeit beiträgt, sondern darauf abzielt, seine Person in Misskredit zu bringen, und ihm unverhältnismäßiges Leid zufügt, obwohl er seine Strafe verbüßt hat“.


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