Sacha B. darf nicht wieder als Gefängniswärter arbeiten. Das hat das Verwaltungsgericht in seinem Urteil festgehalten, berichtet das Luxemburger Wort am Freitagmorgen. Der Entzug des Beamtenstatus sei laut dem Gericht eine „angemessene Strafe“. Sacha B. habe ein schwerwiegendes Fehlverhalten an den Tag gelegt, weil er sich als Staatsbeamter in einer besonders unangemessenen Sprache öffentlich gegen die Maßnahmen der Regierung geäußert habe.
Laut „Conseil de discipline“ habe sich Sacha B. „‚professionell disqualifiziert’, indem er die Bemühungen der Regierung systematisch mit der Verbreitung von Verschwörungsmythen untergraben habe“. Beamter zu sein, bedeute nicht, auf seine Meinung verzichten zu müssen – sondern es komme darauf an, wie man diese äußere.
Sacha B. wurde Ende 2021 vom Dienst suspendiert. Der Gefängniswärter aus Esch war als Sprachrohr der sogenannten Querdenker-Bewegung in Luxemburg negativ aufgefallen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mehr zu diesem Thema:
– „Sa Bo“ vom Dienst suspendiert: Berufliche Konsequenzen für Sprachrohr der Bewegung
– Das sind Luxemburgs gefährliche Schwurbel-Influencer
– Was Luxemburgs lauteste Schwurbler heute treiben
@JJ - RKI Leaks hunn aner saachen bewissen!!!
@Krass,
sie müssen sich über den Beamtenstatus informieren. Man kann seine Meinung äussern ohne beleidigend und ausfällig zu werden. Davon abgesehen,dass die Impfgegner auf der ganzen Linie falsch lagen.
Wir haben die Sache einigermaßen gut überstanden.Wegen der Impfung und der Maßnahmen der Regierungen.
Auf jeden fall ein verfahren was interessant waere bis in die letzte instanz durchzuziehen...auch bis zum europaeischen gerichtshof fuer menschenrechte.
Absolut krass, wegen Verbreitung einer alternativen Meinung suspendiert. Hoffentlich kämpft er nun gegen einen repressiven Staat, der sich zunehmend entwickelt und das ganze Klima im Land verpestet.