Samstag3. Januar 2026

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AbtreibungsdebatteFreiheit oder Recht: Staatsrat veröffentlicht zweites Gutachten zu Verfassungsvorhaben

Abtreibungsdebatte / Freiheit oder Recht: Staatsrat veröffentlicht zweites Gutachten zu Verfassungsvorhaben
Rund 70 Protestierende hatten sich im Oktober vor der Chamber eingefunden, um ein Recht auf Abtreibung einzufordern Foto: Editpress/Hervé Montaigu

Das Recht auf Abtreibung soll nach Diskussionen in der Chamber als Freiheit in die Verfassung aufgenommen werden. Zu dieser Kompromisslösung hat der Staatsrat nun ein zweites Gutachten verfasst.

Der Linken-Politiker Marc Baum wollte das Recht auf Abtreibung und auf Verhütung in der Verfassung festschreiben. Seine ursprüngliche Formulierung eines „droit à l’avortement“ und des „droit à la contraception“ fand jedoch keine Mehrheit in der Chamber. Eine Kompromisslösung musste her, die mit der Formulierung der Freiheit auf Schwangerschaftsabbruch („la liberté d’avoir recours à l’interruption volontaire de grossesse“) gefunden wurde.

Der Staatsrat hat sich nun noch einmal klar zur Debatte um die Begrifflichkeiten Recht und Freiheit geäußert. Dadurch, dass die Freiheit auf Schwangerschaftsabbruch unter dem Kapitel 2, Absatz 3 mit dem Titel „Öffentliche Freiheiten“ in der Verfassung festgeschrieben wird, würde es sich unabhängig von der eigentlichen Formulierung immer um eine „liberté publique“ handeln. „Wie der französische Conseil d’Etat ist der Staatsrat in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die Gewährleistung einer ‚Freiheit‘ keine andere rechtliche Tragweite hätte als die Verankerung eines „Rechts“, da etwaige Einschränkungen der öffentlichen Freiheit, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, in jedem Fall den in Artikel 37 der Verfassung verankerten Grundsätzen der Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit entsprechen müssen“, schreibt der Luxemburger Staatsrat in seinem Gutachten.

Hitzige Debatten

Marc Baum selbst bezeichnete die Kompromisslösung gegenüber dem Tageblatt im Oktober als „Sieg“, auch wenn er das Wegfallen des Rechts auf Verhütung bedauerte. Simone Beissel (DP) hatte den Vorschlag einer „liberté publique“ erstmals in der Institutionenkommission eingebracht. Nachdem Luc Frieden diesen Vorschlag öffentlich absegnete, konnte sich in der zuständigen Chamberkommission auf die neue Formulierung geeinigt werden.

Der Vorschlag von Marc Baum hatte in den vergangenen Monaten hitzige Debatten ausgelöst, in denen sich sowohl gesellschaftliche als auch innerparteiliche Differenzen abzeichneten. So sprach sich der DP-Abgeordnete Gérard Schockmel im Gespräch mit dem Radiosender 100,7 offen gegen eine entsprechende Verfassungserweiterung aus, während sich DP-Parteipräsidentin Carole Hartmann dafür starkmachte. Kardinal Jean-Claude Hollerich prophezeite in einem umstrittenen RTL-Interview einen Rechtsruck innerhalb der katholischen Gemeinschaft, sollte das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung festgehalten werden. Die Zivilgesellschaft trieb das Dossier Mitte September auf die Straße: Rund 70 Personen versammelten sich damals vor der themenbezogenen Sitzung der Institutionskommission vor der Abgeordnetenkammer und unterstützten Baums Änderungsvorschlag.

Reinertz Barriera Manfred
3. Januar 2026 - 13.57

Grundsätzlich würde ich sagen, dass es dem Staat nicht zusteht in Sachen Abtreibung irgendwie einzugreifen, es zu verbieten oder zu reglementieren, jede Frau kann das nach ihrem Gutdünken selbst entscheiden...