EilmeldungFinanzministerium zur Grenzgängersteuer: Deutsche Behörde gab „unvollständige und inexakte“ Informationen

Eilmeldung / Finanzministerium zur Grenzgängersteuer: Deutsche Behörde gab „unvollständige und inexakte“ Informationen
 Symbolfoto: Boris Roessler/dpa

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Nächste Wendung im Drama um die Besteuerung von Grenzgänger-Überstunden in Deutschland: Das Luxemburger Finanzministerium rudert in einer Pressmitteilung am Donnerstagnachmittag zurück, distanziert sich von seiner in der vergangenen Woche gegenüber Gewerkschaften getroffenen Aussage. Der Fehler kam zustande, weil sich Informationen des deutschen Bundesfinanzministeriums (BMF) als falsch herausgestellt hatten. 

Laut Pressemitteilung hatte das Luxemburger Ministerium eine Anfrage an seinen deutschen Counterpart geschickt, wie mit der Steuer umzugehen sei. „Die Angaben des Bundesfinanzministeriums erwiesen sich jedoch als unvollständig und unzutreffend“, heißt es in der Mitteilung. „In einem heute stattgefundenen klärenden Gespräch bestätigten die Vertreter des BMF, dass der im deutschen Steuerrecht vorgesehene Grundfreibetrag nicht vom Überstundenbetrag abgezogen werden kann.“ 

Am vergangenen Freitag hatten die Gewerkschaften OGBL und LCGB in einer Pressemitteilung von einem Treffen mit Finanzminister Gilles Roth (CSV) berichtet. Dabei hatte das Luxemburger Finanzministerium erklärt, dass es wegen des Freibetrags erst „nicht zu einer systematischen Besteuerung aller in Luxemburg geleisteten Überstunden in Deutschland kommen“ werde. In Deutschland würden erst ab dem Freibetrag von 12.834 Euro Steuern erhoben. Deshalb würde es „voraussichtlich nicht zu einer systematischen Besteuerung aller in Luxemburg geleisteten Überstunden in Deutschland kommen“.

Der Steueranwalt Stephan Wonnebauer widersprach dieser Aussage in einem Interview mit dem Tageblatt. „Die Darstellung ist komplett falsch“, sagte er. „Der Steuersatz ermittelt sich also aus dem Luxemburger Gehalt und dem in Deutschland zu versteuernden Anteil. Das weiß jeder Steuerfachangestellte.“ Die Gewerkschaft Aleba äußerte am Donnerstagabend eine ähnliche Kritik. 

Das Luxemburger Finanzministerium gab Wonnebauer nun recht – für die Überstunden kann der Freibetrag nicht angewendet werden. Sprich: Die Informationen die die Luxembuger Behörde aus Deutschland erhalten hat, waren falsch. „Das Finanzministerium und das Bundesministerium der Finanzen werden in engem Austausch über die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens in diesem Zusammenhang bleiben“, heißt es in der Pressemitteilung. 

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und Deutschland beschert den Grenzgängern von der anderen Seite der Mosel endlich 34 Home-Office-Tage. Allerdings beinhaltet es auch einige Überraschungen. So wurde Mitte März bekannt, dass Löhne auf Überstunden jetzt beim deutschen Fiskus versteuert werden.


Das Interview mit dem Steuerexperten Stephan Wonnebauer lesen Sie hier